Marcus Giebel

Das Bürgergeld bleibt auch zum Start des dritten Jahres seines Bestehens ein ewiges Diskussionsthema. Vor allem aus der Opposition hagelt es immer wieder Kritik, weil die Regelsätze in der Vergangenheit stiegen und bereits Arbeitnehmer zugunsten des Bürgergelds ihre Stelle gekündigt haben sollen.

Mittlerweile hat die Union in ihrem Wahlprogramm aufgezeigt, wie sie sich die Zeit nach dem Bürgergeld vorstellt, und setzt dabei auf die Neue Grundsicherung.

Moniert werden auch immer wieder die verschiedenen Möglichkeiten, neben dem regulären Satz weitere Unterstützungen – etwa für Miete oder Heizung – zu bekommen. Was aber übernimmt der Staat ansonsten noch? In welchen Fällen greift er den Bürgergeld-Beziehern unter die Arme?

Bürgergeld: Wird die Brille gezahlt?

Grundsätzlich zählt der Kauf einer Brille nicht zu den Leistungen, bei denen der Staat für Bürgergeld-Bezieher einspringt. Die Bundesagentur für Arbeit betont: "In der Regel müssen Sie Ihre Brille selbst bezahlen."

Bei Personen, die stark sehbehindert sind und als Härtefall anerkannt werden, würde die Krankenkasse die Sehhilfe zahlen. Das Jobcenter kommt jedoch für die Kosten auf, wenn die Brille repariert werden muss, heißt es weiter.

Bürgergeld: Welche Zusatzleistungen gibt es?

Das Arbeitsministerium listet neben Mehrbedarfen für Schwangere oder Alleinerziehende auch Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf. Auch Kosten für Kaltwasser und Warmwasserversorgung werden übernommen.

Allerdings müssten die Aufwendungen immer angemessen sein. Werden sie als zu hoch angesehen, werden die Bürgergeld-Bezieher demnach vom Jobcenter dazu aufgefordert, die Kosten zu senken, wozu in der Regel bis zu sechs Monate Zeit bleibe. Einmalig könnten Zahlungen für die Versorgung mit orthopädischen Schuhen oder bei anstehender Geburt eines Kindes geleistet werden.

Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, bei Medikamenten oder Hilfsmitteln müssten Bürgergeld-Bezieher einen Anteil der Kosten übernehmen, dies gelte auch für Kosten eines Krankenhausaufenthaltes. Grundsätzlich befreit von Zuzahlungen seien jedoch Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

Allerdings müssten beim Erwerb von Medikamenten oder Hilfsmitteln lediglich bis zu zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens zugezahlt werden. Von weiteren Zuzahlungen können sich Bürgergeld-Bezieher von der Krankenkasse befreien lassen. Des weiteren gilt: Wer chronisch krank ist, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn die Belastung höher ist als ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.