Deborah Dillmann

Den Job zu verlieren, ist für die meisten Menschen keine schöne Situation. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aber zumindest ein wenig aufatmen, wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nicht auf Bürgergeld angewiesen sind. Die Versicherungsleistung fällt in vielen Fällen nämlich höher aus als die Sozialleistung – auch wenn die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht ganz dem vorherigen Gehalt entspricht.

Anders als Bürgergeld, das immer wieder beantragt werden kann, wird Arbeitslosengeld nur für einen bestimmten Zeitraum gezahlt. Die maximale Dauer beträgt laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 24 Monate. Nicht jeder hat aber Anspruch auf die Maximaldauer. Wer kann Arbeitslosengeld aber für zwei Jahre bekommen?

Arbeitslosengeld für zwei Jahre: Wer kann ALG 1 so lange bekommen?

Um Arbeitslosengeld bekommen zu können, müssen zunächst bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ein wichtiger Punkt sind laut der Bundesagentur für Arbeit die sogenannten Anwartschaftszeiten. Gemeint sind Zeiten, in denen Betroffene versicherungspflichtig beschäftigt waren und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate nötig. Dabei ist es unerheblich, ob die nun erwerbslose Person freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat oder pflichtversichert war. Wird die Anwartschaftszeit erfüllt, besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Laut dem BMAS beeinflussen die versicherungspflichtigen Zeiten dabei nicht nur, ob überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, sondern auch, wie lange die Versicherungsleistung bezogen werden kann. Das Ministerium erklärt: „Die Dauer des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosmeldung und nach dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs.“

Dem BMAS zufolge ergibt sich je nach Situation folgende Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld:

versicherungspflichtige Monate in den letzten 5 Jahren Lebensalter maximale Anspruchsdauer
12 altersunabhängig 6 Monate
16 altersunabhängig 8 Monate
20 altersunabhängig 10 Monate
24 altersunabhängig 12 Monate
30 ab 50 Jahre 15 Monate
36 ab 55 Jahre 18 Monate
48 ab 58 Jahre 24 Monate

Also: Arbeitslose unter 50 Jahren können maximal für ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Erst ab 58 Jahren ist es den Angaben des BMAS zufolge überhaupt möglich, 24 Monate lang Arbeitslosengeld zu bekommen.

Um die eingangs gestellte Frage zu beantworten: Nur wer in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate – das entspricht vier Jahren – einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist oder freiwillig versichert war und außerdem zum Eintritt der Arbeitslosigkeit das 58. Lebensjahr vollendet hat, kann Arbeitslosengeld zwei Jahre lang bekommen.

Übrigens: Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Gehalt. Wer vorher 1500 Euro netto2000 Euro netto3000 Euro netto oder 4000 Euro netto verdient hat, bekommt also entsprechend mehr oder weniger Arbeitslosengeld. Dabei gilt es allerdings auch die Höchstsätze zu beachten. Außerdem haben auch Kinder mit Kindergeldanspruch Einfluss auf die Höhe der Versicherungsleistung.

Arbeitslosengeld für zwei Jahre oder mehr? Dieses Schlupfloch gibt es

Grundsätzlich wird Arbeitslosengeld für maximal 24 Monate bewilligt – und das auch erst ab einem bestimmten Alter. Aber es gibt ein Schlupfloch. Wer Arbeitslosengeld bekommt und gleichzeitig eine berufliche Weiterbildung macht, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert wird, kann die Leistung unter Umständen länger und sogar für mehr als zwei Jahre erhalten. Hintergrund ist, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung laut dem Rechtsportal haufe.de für die Zeit der Teilnahme und in der Regel auch bis zum Prüfungsabschluss besteht.

Bei einer Weiterbildung gelten zur Anspruchsdauer sogenannte privilegierende Regelungen. Das bedeutet haufe.de zufolge, dass sich die Anspruchsdauer für die Zeit der beruflichen Weiterbildung nur hälftig mindert. Also: Während der Maßnahme reduziert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld für zwei Tage jeweils nur um einen Tag. Das ist in Paragraf 148 SGB III geregelt. Zudem gilt, dass nach Abschluss der Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit noch mindestens für drei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Ein Beispiel: Linda ist 35 Jahre alt und hat Anspruch auf zwölf Monate Arbeitslosengeld. Nachdem sie die Leistung bereits drei Monate erhalten hat, nimmt sie an einer geförderten 18-monatigen Weiterbildungsmaßnahme teil. Zu Beginn der Weiterbildung beträgt Lindas Restanspruch auf Arbeitslosengeld neun Monate. Die Anspruchsdauer mindert sich während der Weiterbildung nur hälftig, also um neun Monate. Nach Abschluss der Weiterbildung hätte Linda demnach keinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Dem Gesetz steht ihr jedoch eine Restdauer von drei Monaten zu.

Insgesamt erhält Linda also Arbeitslosengeld für 24 Monate beziehungsweise zwei Jahre. Da geförderte berufliche Weiterbildungen zum Teil länger als 18 Monate – oder auch kürzer – dauern können, ist es also durchaus möglich, Arbeitslosengeld für zwei Jahre und mehr zu bekommen, ohne die entsprechende Altersgrenze erreicht zu haben.