Die Kommunikationsstrategie des Landes ist fragwürdig. Mehrmals änderte das Staatsministerium sein Narrativ, was an Weihnachten und Silvester erlaubt sein wird. Seit dem 16. Dezember steht nun die neue Verordung. Wir haben hier noch einmal einige Fragestellungen gesammelt und schaffen Klarheit, was erlaubst ist und was nicht.
Gibt es denn schon eine neue Verordnung, die eindeutig klärt, was erlaubt ist und was nicht?
Ja, die neue Verordnung gilt seit 16. Dezember. Darin hat es noch einmal einige Verschärfungen gegeben, aber auch ein paar Lockerungen.
Darf ich an Weihnachten nach 20 Uhr noch unterwegs sein?
Ja. Die Ausgangssperre wird für die Weihnachtstage aufgehoben. Sie dürfen nach dem Familienessen also wieder nach Hause fahren. Für Silvester gilt das aber nicht. Da soll die Ausgangssperre bestehen bleiben.
Mit wie vielen Menschen darf man Heiligabend verbringen?
Die ursprüngliche Ausnahmeregelung für Weihnachten wurde geändert. Die Ausnahme gilt nur vom 24. bis 26. Dezember gilt, also an den Weihnachtstagen selbst.
Gefeiert werden darf mit den Mitbewohnern und Familienmitgliedern, die im selben Haushalt wohnen und maximal vier Gästen. Eine Beschränkung auf zwei Haushalte gibt es hier nicht. Das heißt: Ihre vier Kinder, die noch bei Ihnen wohnen, zählen nicht. Sie können noch vier Gäste von außerhalb einladen.
Ich will mit meinen Freunden feiern, nicht mit der Familie. Was gilt da nun?
Sie dürfen mit Freunden feiern. Allerdings gilt hier die aktuelle Alltagsregel: Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen dann zusammenkommen. Sie und ihr Partner können also ein befreundetes Paar einladen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht, die zwei Kinder der Bekannten (elf und 13 Jahre alt) dürfen also auch mitkommen.
Meine erwachsenen Kinder wollen zu Weihnachten nach Hause. Sie bringen ihre Partner mit, einer lebt mit ihnen zusammen, der andere nicht. Dürfen sie kommen?
Ja. Die Neuregelung beinhaltet wie zuvor auch die Ausnahme für Ehepartner, aber auch unverheiratete Lebenspartner und Partner. Kurzum: Ob Ihr Sohn mit seiner Freundin zusammenlebt oder nicht, spielt keine Rolle. Er darf sie mitbringen. Die Beschränkung auf zwei Haushalte gilt nicht für die Familie und deren Partner.
Kann ich in Hotels übernachten?
Nein. Sie dürfen nur für notwendige geschäftliche, dienstliche Übernachtungen oder in besonderen Härtefällen genutzt werden. Die Weihnachtsfeier mit der Familie zählt nicht dazu.
Was darf ich denn an Silvester?
Nein. Für Silvester gibt es ausdrücklich keine Ausnahmeregelungen, wie die Landesregierung deutlich gemacht hat. Die Ausgangssperrre nach 20 Uhr gilt also.
Allerdings gilt nach der jüngsten Regeländerung, dass Freunde übernachten dürfen. Sie müssen aber vor 20 Uhr angereist sein. Auch hier gilt die Alltagsregel von maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten. Die große Party muss in diesem Jahr also ausfallen.
Neben dem Verkaufsverbot von Feuerwerk ist nun auch ein Verbot zum Böllern verhängt worden. Hintergrund ist, dass Unfälle vermieden werden sollen, da die Krankenhäuser schon jetzt an ihren Belastungsgrenzen sind.