Waren Sie schon mit Mundschutz einkaufen? Angenehm ist das nicht. Aber man macht es ja gerne, wenn man damit Corona ein bisschen in Schach halten kann. Und gut, vielleicht auch, weil sonst mindestens böse Blicke drohen und in Baden-Württemberg maximal 30 Euro Bußgeld.
Doch was im Supermarkt noch eindeutig ist, ist in anderen Bereichen schon unklarer. Wo also gilt die Pflicht und wo nicht? Ein Überblick in Szenarien. Die Antworten basieren auf den offiziellen Angaben der Landesregierung.
Tankstelle
Mundschutz ist Pflicht! In Tankstellen galt bisher oft ein ausgesprochenes Vermummungsverbot, aus Sorge vor Überfällen. Jetzt ist alles anders. Auch hier greift die Maskenpflicht, was manchem Tankstellen-Angestellten ein schlechtes Gefühl verschafft. In Hessen gab es bereits den ersten Überfall eines Mundschutz-Täters.
Bank
Keine Pflicht, meistens. Das Tankstellen-Vermummungsproblem gilt natürlich auch für Banken. Hier gibt es die Pflicht aber nicht. Allerdings kann natürlich jedes Geldinstitut aus eigenem Antrieb eine Pflicht verhängen, was einige auch tun.
Zudem gilt die Pflicht, wenn in der Bank Produkte wie in einem Laden verkauft werden, also etwa Zeitschriften und Postkarten. Deswegen gilt in Post(bank)filialen wiederum auch fast immer die Maskenpflicht.
Fahrgemeinschaften
Mundschutzpflicht! Tja, man glaubt es kaum, auch in privat organisierten Fahrgemeinschaften zur Arbeit gilt nach Angaben des Landes die Mundschutzpflicht. Wobei diese Regel für normale private Fahrten selbstverständlich nicht gilt. Wie das im Zweifel zu trennen ist, bleibt fraglich. Und Achtung! Der Fahrer darf nach Landesangaben zwar eine Maske tragen, muss aber identifizierbar bleiben, von Sonnenbrillen wird deswegen abgeraten. Wer die kuriosesten Blüten der Pflicht finden will, wird also im Auto fündig.

Taxi
Mundschutzpflicht! Hier gelten dieselben Regeln wie in Bussen und Bahnen.
Autohaus
Pflicht! Das gilt auch für Radläden.
Wochenmarkt
Keine Pflicht. Zwar kommt man sich hier durchaus nahe, aber da das im Freien stattfindet, greift die Pflicht nicht.
Arztbesuch
Keine Pflicht – theoretisch. Schniefend und hustend ins Wartezimmer darf man sich weiterhin ohne Maske setzen. Dennoch kann jeder Arzt für seine Praxis eine solche Pflicht verhängen. Die Kassenärztliche Vereinigung empfiehlt das den Medizinern auch.
In Schulen
Keine Pflicht. Ausdrücklich erlaubt ist diese Möglichkeit Schülern und Lehrer nach Landesmaßgabe jedoch.