Herr Fuchs, wie wird eigentlich entschieden, ob jemand unter Personenschutz gestellt wird?
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg erstellt bei solchen Personen, die man unter Schutz stellen sollte, eine sogenannte Gefährdungsbewertung. Darin beurteilt das Landeskriminalamt die verschiedenen Informationen und gibt eine Prognose ab zur aktuellen Gefahr für den Betroffenen. Diese Bewertung geht dann zum Innenministerium, dort werden dann die Gefährdungsstufe und die Schutzmaßnahmen festgelegt.
Je höher die Gefährdungsstufe, desto mehr Personenschützer sind im Einsatz?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Das Grundbedürfnis der Person, die es zu schützen gilt, hängt von den Lebensumständen ab. Wenn jemand in einer Mietwohnung wohnt, kein eigenes Auto hat und mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, ist das Sicherheitskonzept ein völlig anderes als bei jemandem, der eine große Villa und mehrere Fahrzeuge besitzt. Daran orientiert sich die Personalstärke, aber auch, ob technische Mittel zum Schutz eingesetzt werden können.

Kann die Bundesregierung den Auftrag erteilen, einen bestimmten Menschen zu schützen?
Wenn es eine Person wäre, wie etwa Teilnehmer bei einem Nato-Gipfel, also jemand, der den Status eines Staatsgastes hat, dann würde das Bundesinnenministerium auf der Grundlage einer Gefährdungsbewertung entscheiden, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Wie viel kostet der Personenschutz durchschnittlich pro Tag?
Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Das hängt nicht nur davon ab, wie viel Personal eingesetzt wird. Es gibt ja auch technische Maßnahmen, um den Schutz zu optimieren, ohne dass Personalkosten entstehen. Ein einfaches Beispiel: Kugelsicheres Glas im Haus einbauen lassen. Wenn wir den Extremfall wie einen Nato-Gipfel nehmen, dann sind das natürlich enorme Kosten. Wenn wir aber jemanden haben, der nur zu bestimmten Zeiten und Situationen begleitet werden muss, dann sind die Kosten sogar relativ gering.
Nehmen wir das letzte Beispiel: Jemand muss bei jedem Gang vor die Haustür permanent begleitet werden. Was würde das durchschnittlich kosten?
Wie bereits gesagt, hierzu kann ich Ihnen keine Auskunft geben.
Kann sich eine geschützte Person „frei“ bewegen oder wird der Aufenthaltsort von der Polizei bestimmt?
Der Betroffene entscheidet selbst über den Aufenthaltsort. Grundsätzlich hat dieser Mensch den gleichen Freiraum wie vorher, er ist ja nicht in Gewahrsam. Es gibt aber Situationen, wo wir dieser Person abraten würden, an einen bestimmten Ort zu gehen, wo wir eine Gefahr sehen.
Kann ich als geschützte Person entscheiden, dass ich alleine sein will?
Es gibt die Möglichkeit, auf den Personenschutz zu verzichten. Dann ziehen wir uns zurück, bis derjenige den Schutz wieder wünscht. Der Personenschutz ist ja auch ein permanenter Prozess, die Gefährdung wird ständig geprüft und die Schutzmaßnahmen entsprechend angepasst.
Wie lange kann ein Personenschutz gewährleistet werden? Gibt es eine Obergrenze?
Nein, eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. So lange die Gefährdung besteht und Schutzmaßnahmen angeordnet sind, halten wir sie aufrecht. Das ist ja auch nachvollziehbar – unser Innenminister Thomas Strobl hat auch Personenschutz. Da kann man auch nicht sagen, wir hören jetzt auf. Der Schutzauftrag ist gegeben, solange die Gefährdungslage gegeben ist.
Welche Qualifikationen muss ein Personenschützer mitbringen?
Es gibt ein mehrstufiges Auswahlverfahren für die Kollegen, die sich um eine Stelle im Personenschutz bewerben. Nach der Auswahl folgt eine Fortbildung, die teils beim Land, teils beim Bundeskriminalamt erfolgt. Das dauert mehrere Wochen. Die Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen sind teilweise sehr kostenintensiv.
Welche Charaktereigenschaften und Persönlichkeit muss ein Personenschützer haben, um den Job machen zu können?
Ständiger Personenschutz ist für die Schutzperson kein Vergnügen, weil sie ständig jemanden haben, der sie immer begleitet: Man muss sich auf die Schutzperson einstellen, die Schutzperson muss sich auf die Personenschützer einstellen. Das muss von den Charaktereigenschaften der Personenschützer schon passen. Hinzu kommt: Als Personenschützer stehen Sie oft im Mittelpunkt, sie sind aber nicht der Mittelpunkt, sondern halten sich im besten Fall am Rande des Geschehens auf, während Ihre Schutzperson zum Beispiel einen öffentlichen Auftritt hat. Man braucht also jemanden, der sich das zutraut, eine Schutzperson intensiv zu begleiten.
Ich nehme an, Stressresistenz gehört zu diesen Eigenschaften, die es braucht…
Es braucht jemanden, der sehr gut mit schnell wechselnden Situationen zurechtkommt, auch mit häufigen Ortswechseln und langen Arbeitszeiten. Denn als Personenschützer bin ich permanent angespannt, muss das Umfeld scannen und, für den Fall, dass Gefahr droht, permanent sprungbereit sein, um die Person zu schützen.
Was fordert der Einsatz von Personenschützern im privaten Umfeld des Betroffenen?
Man muss in der Lage sein, sich absolut diskret zu verhalten. Es braucht höchste Verschwiegenheit, weil Sie natürlich bei einer Person dabei sind, wenn diese auch privat unterwegs ist. Da bekommt man ja viel mit. Diese Verschwiegenheit muss gewährleistet sein, darauf verlässt sich die Schutzperson.
Das klingt, als sprächen Sie aus Erfahrung. Haben Sie selbst einmal im Personenschutz gearbeitet?
Im Personenschutz habe ich nur kurz gearbeitet. Ich habe viele Jahre lang das Spezialeinsatzkommando geleitet und war selbst dort tätig. Bei entsprechenden Einsatzlagen wurden von dort auch Personenschutzaufgaben übernommen.