Viel wird derzeit wegen der Corona-Lage diskutiert, über unzuverlässige Zahlen und Datenchaos wegen der Feiertage. Doch es gibt einen Wert, dessen Zuverlässigkeit dauerhaft hoch ist – die Zahl der Intensivpatienten im Land. Da Kliniken weder Feiertag noch Wochenende kennen, wird dieser Wert über das Divi-Intensivregister weiter täglich ausgewiesen. Und er macht Hoffnung – in zweierlei Hinsicht.

So lagen zum Höhepunkt der aktuellen Welle bis zu 670 Patienten mit Corona auf baden-württembergischen Intensivstationen. Seit diesem Höchstwert vom 7. Dezember sinkt der Wert jedoch und das mittlerweile kräftig. Derzeit (Stand 5. Januar) liegen noch 462 Corona-Intensivpatienten auf den Stationen im Land, das ist vergleichbar mit der Situation Mitte November 2021. Auch die Zahl der täglichen Corona-Neuaufnahmen auf der Intensivstation ist deutlich reduziert.

Das ist zum Einen eine gute Nachricht für das überbeanspruchte Krankenhaus-Personal. Durchatmen können die Ärztinnen und Pfleger zwar längst noch nicht, viele Kliniken sind weiterhin im eingeschränkten Betriebsmodus, wie das Divi-Intensivregister ausweist. Doch auch hier gibt es immerhin etwas Entspannung, statt 81 Krankenhäusern melden im Südwesten nun nur noch 66 einen eingeschränkten Betrieb – was aber immer noch mehr sind als in jeder Corona-Welle zuvor.

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Zum Anderen müssten die sinkenden Intensivzahlen eigentlich aber auch rechtliche Konsequenzen haben. Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ist in Stufen eingeteilt, die schärfste davon ist die derzeit geltende Alarmstufe II. Sie ist dann in Kraft, wenn mindestens 450 Intensivpatienten auf den Stationen im Land liegen oder die Hospitalisierungsinzidenz den Wert 6 überschreitet. Dieser als unzuverlässig und notorisch zu niedrig angesetzt geltende Wert notiert aber gerade einmal bei 3 und spielt für die Regeln keine Rolle, weil immer der schlechtere Wert die Vorgaben definiert.

Fünf Tage weniger als 450 Intensivpatienten – dann neue Regeln

Interessant wird es, wenn der Wert von 450 fünf Tage in Folge unterschritten wird. Dann tritt die Alarmstufe II außer Kraft. Prognosen des Landesgesundheitsamtes sagen voraus, dass dies kommende Woche der Fall sein könnte. Auch beim zuständigen Landessozialministerium kennt man diese Prognosen, mahnt aber zur Vorsicht: „Wir möchten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Prognose wagen“, erklärt ein Sprecher.

Die Daten seien noch zu schwankend, zudem sei die Omikron-Welle erst an ihrem Beginn. „Hinzu kommen die Auswirkungen der Weihnachts- und Silvesterzusammenkünfte, die sich erst später in den Zahlen und dann noch später bei den Krankenhauseinweisungen bemerkbar machen“, erklärt der Sprecher weiter.

Keine Alarmstufe II – deutlich weniger strenge Regeln

Doch wie handelt das Land, wenn die Kurve doch stabil unter die 450er-Marke fällt? Die Folgen wären gravierend, da dann die Alarmstufe II außer Kraft tritt und die Regeln der einfachen Alarmstufe gelten. Diskotheken dürften wieder öffnen, Stadien und Theater halb voll sein, der Einzelhandel hätte 3G statt des ungeliebten 2G, die dann sperrstundenfreie Gastronomie und Veranstaltungen 2G statt der 2G-Plus-Regel. Und Geimpfte dürften sich wieder in beliebiger Anzahl treffen.

Doch kommt es wirklich so? Vor dem Hintergrund der Omikron-Welle und der eher strengen Südwest-Linie ist das nur schwer denkbar, es würde in weiten Teilen auch den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz von Ende Dezember widersprechen.

Das Land selbst hält sich bedeckt. Die Landesregierung sei dazu in Gesprächen, sagt der Sozialministeriumssprecher nur. Man wolle zudem die neuerliche Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag abwarten. Je nach Entwicklung der Intensivzahlen könnte die Landesregierung dann aber recht rasch in Zugzwang geraten, wenn sie verhindern will, dass die lockereren Regeln in Kraft treten. Die nächste Corona-Verordnung, sie kommt bestimmt.