Baden-Württemberg wird das „Einfrieren“ der Alarmstufe II der Corona-Verordnung kommende Woche beenden und den regulären Stufenplan der Corona-Maßnahmen wieder in Kraft setzen. Dies kündigte eine Sprecherin der Landesregierung am Freitag an.
VGH erklärte 2G-Regelung an Hochschulen für rechtswidrig
Vorausgegangen war am Vormittag ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das die 2G-Regel für Ungeimpfte an Hochschulen für teilweise rechtswidrig erklärt hatte. Hintergrund weitere anhängige Klagen gegen das „Einfrieren“, auf die das Urteil der Verwaltungsrichter übertragen werden könnte. Das dreiwöchige „Einfrieren“ der scharfen Alarmstufe II trotz sinkender Intensivbettenauslastung hatte landesweit für scharfe Kritik unter anderem von Handel und Gastgewerbe gesorgt.
Lockerung in der kommenden Woche
Die Lockerung werde voraussichtlich ab Mitte kommender Woche erfolgen, einen genauen Termin nannte die Sprecherin nicht. Bleibt die Belastung der Krankenhäuser auf dem derzeitigen, etwas niedrigerem Niveau, gilt wieder die normale Alarmstufe. Eigentlich sieht diese Stufe deutlich weniger Einschränkungen vor. Allerdings will die Regierung die Regeln in den einzelnen Stufen noch einmal anpassen, insbesondere bei Veranstaltungen. Zunächst wolle man das für Montag angesetzte Bund-Länder-Treffen abwarten, in dessen Folge die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ohnehin aktualisiert werden soll, um neue Beschlüsse zu berücksichtigen. Das Stufensystem im Land werde aber grundsätzlich beibehalten.
Orientierung in Zukunft an Hospitalisierungsrate
„Maßnahmen sollen auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz, also der Zahl der Menschen, die wegen einer COVID-Erkrankung insgesamt im Krankenhaus behandelt werden müssen, und an der Belastung der Intensivstationen orientiert sein“, sagte die Regierungssprecherin gegenüber unserer Zeitung. Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten „nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz angeordnet werden“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.