Ein wegen Volksverhetzung verurteilter Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) hat vor Gericht Unverständnis über diese Einstufung einer seiner Predigten geäußert. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte der 33-Jährige vor dem Landgericht Karlsruhe. Auch nach Lektüre des Urteils aus der Vorinstanz könne er nicht nachvollziehen, welche Elemente volksverhetzend sein sollen.
Das Amtsgericht Pforzheim hatte den Mann in einem ersten Prozess gegen die laut Verfassungsschutz extremistische BKZW zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Der Prediger habe Homosexuelle mehrfach allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen - bis zur Forderung, sie zu töten, sagte die Richterin im Dezember 2024 bei der Urteilsverkündung.
Thema der Predigt mit Blick auf «Pride Month»
Im Berufungsverfahren, zu dem der Angeklagte anders als zum Amtsgericht persönlich kam, erklärte er nun, ein «sehr überzeugter Christ» zu sein und die Bibel sehr wörtlich zu nehmen. In der Predigt habe er nur eine Passage aus der Bibel erklären wollen. Er habe aber nicht den deutschen Staat aufrufen wollen, Homosexuelle zu exekutieren, sagte der Mann. «Das ist nicht meine Meinung.»
Er räumte ein, das Thema der Predigt im Juni 2023 auch wegen des dann gefeierten «Pride Month» gewählt zu haben, mit dem sich unter anderem Homosexuelle für gleiche Rechte und Sichtbarkeit einsetzen. Die «Propaganda» sei so groß geworden, sagte der Angeklagte. Daher sei sein Ziel gewesen, das Thema ins «christliche Licht» zu rücken und eine andere Sichtweise zu zeigen.
Freispruch unwahrscheinlich
Sein Verteidiger hatte am Amtsgericht einen Freispruch gefordert und Rechtsmittel eingelegt. Die Staatsanwaltschaft wiederum ging in Berufung, um eine höhere Strafe zu erzielen. Der Richter am Landgericht stellte nach vorläufiger Einschätzung in Aussicht, dass ein Freispruch nicht zu erwarten sei.
Auf den Vorschlag, die Berufung auf die Rechtsfolgen zu beschränken - also etwa die Anzahl der Tagessätze - ging der Verteidiger zunächst nicht ein. In dem Fall hätte der Angeklagte den Sachverhalt quasi eingeräumt, was wie ein Geständnis zu werten wäre. Ein Urteil könnte im Laufe des Tages fallen.
Extremistische Ansichten
Seit Mai 2023 führt das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg die BKZW als Beobachtungsobjekt. Gegen die Hauptverantwortlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Die Behörde rechnet der Gruppierung eine niedrige zweistellige Zahl an Personen zu. Über Onlineauftritte erreiche sie eine weitaus größere Zahl, erklärte eine Sprecherin. Ende 2024 habe die BKZW mehrere Internetpräsenzen in «Deutschlands Seelen Gewinnen» umbenannt und ein neues Logo veröffentlicht.