Die Bundesregierung hat weitere Regionen in europäischen Ländern zu Corona-Risikogebieten erklärt und warnt nun vor Reisen dorthin. Darunter ist ab Samstag die komplette Schweiz. Schon länger sind Vorarlberg und das Elsass darauf vertreten. Was bedeutet das für die Bewohner der Grenzregion?

  • Können Pendler noch zu ihrer Arbeit erscheinen? Ja. „Berufspendler dürfen täglich ein- und ausreisen, ohne sich testen zu lassen oder sich absondern zu müssen“, erklärt das Landes-Sozialministerium auf SÜDKURIER-Anfrage. Sie dürfen also wie immer ihrem Alltag nachgehen. Das gilt in beide Richtungen: Sowohl für Pendler, die aus dem Risikogebiet kommen, also auch für jene, die dorthin fahren, um zu arbeiten. Diese Regel gilt für alle an Baden-Württemberg grenzenden Länder. Einen Pendler-Nachweis müssen die Arbeitnehmer nicht mit sich führen.
  • Sind Besuche bei Freunden und Familie im Risikogebiet noch möglich? Ja, aber mit Einschränkungen. Grundsätzlich gibt es kein Verbot, in Risikogebiete zu reisen. Aber: Dauert der Aufenthalt länger als 48 Stunden, muss man sich nach der Rückkehr in Quarantäne begeben. Wer sich also für einen Sonntagskaffee mit Freunden im Risikogebiet trifft, kann danach problemlos wieder zurückreisen, ohne Maßnahmen treffen zu müssen. Wer allerdings ein langes Wochenende von Freitag bis Montag im Risikogebiet verbringt, ist danach quarantänepflichtig, testpflichtig und muss sich beim Gesundheitsamt melden.
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  • Gibt es Fälle, in denen Aufenthalte über 48 Stunden im Risikogebiet quarantänefrei möglich sind? Ja. Etwa, wenn man seinen Partner (egal ob verheiratet oder nicht) oder Kinder besucht, für die man ein Sorgerecht hat. Auch die Pflege von Angehörigen oder eine dringende medizinische Behandlung begründen ein längeren Besuch ohne Vorsorge-Pflichten bei der Rückkehr. Ausnahmen gibt es zudem für Polizisten, Soldaten und den Warenverkehr. Sie sind in der Quarantäne-Verordnung des Landes aufgeführt.
 
  • Dürfen Risikogebiets-Bewohner einreisen, um Einkaufen zu gehen oder Bekanntschaft zu besuchen? Ja und nein. Eigentlich dürfen sie es nicht, weil ein Einkauf oder loser Freundschaftsbesuch kein triftiger Grund ist, um die Quarantäne-Verordnung zu umgehen. Theoretisch müsste also jeder Risikogebiets-Bewohner erst einmal zwei Wochen lang in Quarantäne, bevor er einkaufen dürfte – was natürlich nicht realistisch ist. Aber: Es gibt in Baden-Württemberg Ausnahmen für Bewohner der Grenzregion.
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  • Aus welchen Risikoregionen darf man für 24 Stunden nach Baden-Württemberg einreisen? Im Falle Österreichs aus dem Land Vorarlberg, aus dem Fürstentum Liechtenstein, im Fall der Schweiz aus den Kantonen Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zürich und im Fall Frankreichs aus den Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin. Bewohner dieser Regionen dürfen für maximal 24 Stunden einreisen, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen, egal aus welchem Anlass die Einreise erfolgt.
  • Was droht bei Verstößen? Quarantänebrecher müssen mit Bußgeldern von 500 bis 10.000 Euro rechnen. Und wer soll das alles kontrollieren? „Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit und Festsetzung des Bußgelds obliegt der zuständigen Ortspolizeibehörde“, erklärt das Sozialministerium dazu. Und egal, wer in welche Richtung reisen möchte: Das Sozialministerium appelliert in Anbetracht der Infektionszahlen, jede nicht notwendige Reise zu unterlassen.
  • Gibt es neben der 24-Stunden-Regel weitere Ausnahmen, wie Risikogebiets-Bewohner doch quarantänefrei einreisen dürfen? Ja. Hier gelten exakt dieselben Ausnahmen, wie für Baden-Württemberger, die länger als 48 Stunden im Ausland waren, erklärt das Sozialministerium – siehe Frage 3. Wenn ein Risikogebiets-Bewohner also seine in Deutschland wohnende Freundin besucht, kann er auch eine ganze Woche bleiben, ohne in Quarantäne zu müssen.
Diese Szenen aus dem April sollen sich nicht wiederholen: Der Grenzzaun zwischen Konstanz und Kreuzlingen.
Diese Szenen aus dem April sollen sich nicht wiederholen: Der Grenzzaun zwischen Konstanz und Kreuzlingen. | Bild: Felix Kästle/dpa
  • Drohen erneut massive Grenzkontrollen? Nein, sagt das Bundesinnenministerium (BMI) auf Anfrage. „Die erneute Anordnung von Corona-bedingten vorläufigen Binnengrenzkontrollen wird im BMI derzeit nicht erwogen“, erklärt ein Sprecher. Da die Einreise aus Risikogebieten nicht verboten ist, hätte die Bundespolizei ohnehin keine Handhabe, um Menschen an der Grenze abzuweisen.
  • Müssen Deutsche eigentlich auch in Quarantäne, wenn sie in die Schweiz einreisen? Nein. Die Schweiz führt Deutschland nicht als Risikogebiet. Nur Bewohner der Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind quarantänepflichtig.