Nachdem die Bundespolizei vergangene Woche die bundesweiten Zahlen über Zurückweisungen seit dem 8. Mai verkündete, zogen nun auch die Beamten in Baden-Württemberg Bilanz: 15 Personen, die zuvor in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt hatten, wurden im vergangenen Monat an der Grenze zur Schweiz zurückgewiesen.

An der französischen Grenze wies die Bundespolizei seit 8. Mai zehn Personen in Asylfällen zurück. An beiden Grenzen wurden 1103 Personen zurückgewiesen. Die überwiegende Mehrheit steht demnach nicht mit Asylfällen in Verbindung.

Außerdem hat die Bundespolizei seit 8. Mai in Baden-Württemberg 23 mutmaßliche Schleuser festgenommen, drei von ihnen an der Grenze zur Schweiz.

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr als 5000 unerlaubte Einreisen seit September 2024

Seit dem 16. September 2024 finden an allen deutschen Landesgrenzen wieder Grenzkontrollen statt. Seitdem stellte die Bundespolizei mehr als 5000 unerlaubte Einreisen an der Schweizer Grenze fest. Die verschärften Kontrollen und die Anordnung über Zurückweisungen von Asylsuchenden beschloss Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unmittelbar nach seinem Amtsantritt Anfang Mai. Ausgenommen sind Angehörige vulnerabler Gruppen, wie etwa Schwangere oder Kinder. Aus dieser Personengruppe stellte die Bundespolizei seit 8. Mai an der Schweizer Landesgrenze elf Personen fest.

Die Zurückweisung im Fall von drei Somaliern wurde von einem Berliner Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Das hatte die Diskussion über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisungen erneut angeheizt.