Gleich mehrere Erfolge kann die Bundespolizei am vergangenen Wochenende verbuchen: Vier Haftbefehle konnten vollstreckt werden. Vergleichsweise glimpflich ging es für einen mazedonischen Staatsangehörigen aus. Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten ihn laut Pressemitteilung am Samstagvormittag, 2. August, am Grenzübergang Emmishofer Tor in Konstanz bei der Einreise nach Deutschland.
Gegen den 34-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn im Januar 2023 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Die Strafe hat er bislang nicht bezahlt. Zum Glück für ihn sprang sein Vater ein: Er beglich die Geldstrafe, um seinen Sohn vor der ansonsten drohenden Ersatzfreiheitsstrafe zu bewahren.
Rund 12 Stunden später ging der Bundespolizei in Konstanz der nächste Gesuchte ins Netz: ein 19-Jähriger, der mit einem Fernreisebus von der Schweiz nach Deutschland unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft Regensburg suchte nach dem rumänischen Staatsangehörigen.
Der 19-Jährige wurde im Oktober 2024 vom Amtsgericht Straubing zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Auch er konnte die Strafe nicht bezahlen. Anstatt die Reise fortzusetzen, brachten die Beamten ihn für eine 18-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Russe muss 230 Tage lange Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Am darauffolgenden Sonntag, 3. August, stellten die Beamten bei einem russischen Staatsangehörigen im Zug aus der Schweiz nach Singen gleich zwei offene Haftbefehle fest. Die Staatsanwaltschaft Coburg suchte bereits seit August 2020 nach dem 45-Jährigen, nachdem er vom Amtsgericht Coburg wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Auch die Staatsanwaltschaft Kempten suchte nach dem Mann. Das Amtsgericht Lindau verurteilte ihn im Januar 2021 zu einer Geldstrafe wegen unerlaubter Einreise ohne Pass beziehungsweise Passersatz oder ohne erforderlichen Aufenthaltstitel. Bezahlen konnte der Mann keinen der Vollstreckungsbefehle. Die Bundespolizisten brachten ihn daher zur Verbüßung einer insgesamt 230-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.