Ab dem heutigen 1. Juli gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Vieles ist jetzt wieder möglich. Welche neuen Freiheiten gibt es? Und welche Einschränkungen müssen die Bürger weiterhin beachten? Ein Überblick:
Treffen mit Freunden und Bekannten
Ab heute darf man sich mit Freunden wieder auf ein Bier im Park treffen. Generell dürfen sich bis zu 20 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen, und zwar privat wie auch öffentlich.
Private Feiern
Auch hier geht wieder vieles, vom Geburtstag bis zur Hochzeit. Auch das Tanzen auf einer Hochzeitsfeier ist wieder erlaubt. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als 100 Personen anwesend sind. Verboten bleiben allerdings Tanzveranstaltungen, bei denen das Tanzen der Menge im Vordergrund steht, wie etwa in Clubs oder Diskotheken.
Sport
Mit dem 1. Juli werden die Regelungenfür den Sport deutlich gelockert.Unter anderem dürfen in Baden-Württemberg wieder Fußball, Handball, Basketball oder Volleyball gespielt werden. Training ist in Gruppen von bis zu 20 Personen möglich. Wie der Südbadische Fußballverband mitteilte, beginnen die Spiele in den überbezirklichen Ligen am 22. August. Auch Turniere sind dann wieder möglich. Auch Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden, allerdings nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Auch das Training in Sportarten wie Ringen, Judo oder Kampfsport ist wieder möglich. Wettkämpfe dürfen wieder ausgetragen werden, jedoch nur mit maximal 100 Sportlerinnen und Sportlern pro Wettbewerb. Die Trainingsgruppen sollen möglichst nicht durchmischt werden.
Veranstaltungen
Ab dem 1. Juli sind öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn für die gesamte Dauer der Verantstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und das Programm im Vorfeld festgelegt wurde. Das trifft etwa auf Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen zu. Veranstaltungen mit mehr als 500 Gästen bleiben bis zum 31. Oktober untersagt.
Hygieneregeln
An der Maskenpflicht ändert sich vorerst nichts. Sie gilt weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen. Auch das Abstandsgebot von 1,5 Metern gilt weiter.
Corona-Tests
Anders als Bayern bietet Baden-Württemberg keine flächendeckenden, kostenlosen Corona-Tests für die Bürger an. Dies sei bei der derzeitigen Infektionslage nicht nötig, erklärte die Landesregierung. Ob es bei Erziehern und Lehrern eine Ausnahme gibt, ist noch offen.