Frickingen – Der Gemeinderat hat in jüngster Sitzung festgelegt, welche Hebesätze ab Januar auf die neuen Grundsteuermessbeträge angewendet werden. Demnach steigt der Hebesatz für die Grundsteuer A um 120 auf 470 Prozentpunkte. Die Hebesatz-Variante B geht runter von 350 auf 210 Prozentpunkte.
Bürgermeister Jürgen Stukle und Kämmerer Matthias Rusch erläuterten ausführlich, wie es zu den neuen Festsetzungen kommt. Demnach hat Baden-Württemberg im neuen Landesgrundsteuergesetz festgelegt, dass der Messbetrag künftig durch Multiplikation der Fläche von Grund und Boden mit dem jeweiligen, vom zuständigen Gutachterausschuss festgelegten Bodenrichtwert ermittelt wird. Durch das neue Verfahren werde die Grundsteuerlast umverteilt, sagte Stukle. Vereinfacht ausgedrückt, müssten Grundstückseigentümer mit größeren Grundstücken und wenig Wohneinheiten ab 2025 mehr zahlen als Eigentümer mit kleineren Grundstücken und mehr Wohneinheiten.
„Bei den gewerblichen Grundstücken ist mit einer Entlastung zu rechnen“, prognostizierte Stukle. Er wies zudem darauf hin, dass die Wohngebäude von Landwirten nach dem neuen Recht der Grundsteuer B zugeordnet werden. Der Bürgermeister nahm ebenfalls Stellung dazu, dass das Umsetzen der Grundsteuerreform in den Kommunen am Ende aufkommensneutral vonstatten gehen soll. Einerseits sei das wichtig, um den Bürgern den eigentlichen Zweck der Reform aufzuzeigen und dass sie die im Hinblick auf das jeweilige Grundstück verstehen könnten. Andererseits braucht die Gemeinde laut Stukle das Grundsteueraufkommen und könne es nicht absenken. Die Grundsteuern A und B tragen demnach mit einer Gesamtsumme von 425.000 Euro „wesentlich zur Finanzierung des Ergebnishaushalts“ bei.
Die Verwaltung kalkuliert so, dass die Grundsteuereinnahmen A und B im neuen Jahr unterm Strich an die Summe von 2024 heranreichen. In 2026 soll gegebenenfalls neu kalkuliert werden. Da die Verwaltung davon ausgeht, dass wegen lückenhafter Datenübermittlung seitens des Finanzamts und zahlreicher Widersprüche gegen die Grundsteuermessbescheide die Grundsteuermessbeträge zu hoch angesetzt wurden, plant sie mit einer „Korrekturprognose“, um ein mögliches Defizit aufzufangen. Wie Joachim Arnold (FWV) erfragte, wird vorerst auf eine Grundsteuer C für unbebaute beziehungsweise bebaubare Grundstücke verzichtet. Die Broschüre zur Grundsteuerreform in Frickingen und ihr Veröffentlichen auf der Internetseite der Gemeinde bezeichnete Uwe Maier (FBL) als transparent. „Wir als Gemeinde werden uns nicht bereichern“, unterstrich er mit Blick auf notwendige Gemeindeaufgaben, die mit Hilfe der Steuern finanziert werden müssten.