Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Beim Zerlegen eines Fleischwolfes kommt Unschönes zu Tage.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Manchmal finden die Kontrolleure auch solches rohes Fleisch, das bereits mit grünen Bakterienkulturen übersät ist.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Der Blick unter einen Arbeitstisch birgt unliebsame Überraschungen.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Dieses Muschelfleisch, das die Lebensmittelkontrolleure bei ihrer Arbeit entdeckten, ist von einem Schimmelrasen überzogen.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Eine Rattentoilette hat in den Räumen einer Gastronomie nichts verloren.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Hier mussten die Kontrolleure nicht lange suchen: Der Schimmelbefall ist auf diesen Erdbeeren nicht zu übersehen.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Nach dem verschieben der Saladette wird deutlich: Die Reinigung des Fußbodens lässt zu wünschen übrig.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Diese Eiswürfelmaschine hätte man lieber nicht von innen gesehen.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: In diesem Gastronomiebetrieb liegt eine tote Kakerlake umgeben von Gewürzkristallen.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Dieses Sieb wurde von den Kontrolleuren als „schadhaft“ beanstandet.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Hier fanden die Kontrolleure eine tote Kakerlake.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Sauber sieht anders aus.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Ein verschmutzter Bodenablauf fiel bei einer Kontrolle auf.
Auch Bierzapfhähne müssen gereinigt werden. Fliegen Essigfliegen darum herum, ist das ein sicheres Zeichen für Verschmutzung.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Kaffeemaschinen können im Laufe der Zeit zu einer ekligen Angelegenheit werden.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Ein Abstellrost in einem Kühlraum muss ebenfalls gereinigt werden. Dieser hier wurde beanstandet.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Auch das fällt den Kontrolleuren auf: ein ausgebrochener Bodenablauf.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Hier beanstandeten die Kontrolleure die Bodeninstandsetzung im laufenden Betrieb.
Aus dem Archiv des Veterinäramtes: Verschimmelte Salami gehört nicht in einen Gastronomiebetrieb.