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Der Angeklagte wurde am Donnerstag am Amtsgericht Tettnang von Richter Martin Hussels-Eichhorn zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Anklage lautete "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten". Der Jugendliche sei laut Medienberichten nicht geständig gewesen. Der Fall wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Im Sommer 2017 soll er versucht haben, das K42 mit einer Bombendrohung zu erpressen.

"Der Verurteilte bekommt zunächst einen sogenannten Warnschussarrest", erklärt Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ravensburg. "Das bedeutet, dass er vier Wochen ins Gefängnis muss." Danach habe der Jugendliche sechs Monate Bewährungszeit. Erst dann werde sich entscheiden, ob er den Rest der zweijährigen Jugendstrafe im Gefängnis absitzen muss, erklärt Diehl. "Es kommt darauf an, wie er sich in dieser Bewährungszeit anstellt."

Die Polizei sperrte am 22. Juni 2017 den Buchhornplatz sowie den Bereich rund um das K42 weiträumig ab. Mitarbeiter des Medienhauses sowie der benachbarten Geschäfte mussten das Gebäude verlassen. Grund war ein mehrseitiges Schreiben eines zu dieser Zeit unbekannten Täters. In dem Drohbrief forderte der Erpresser 100.000 Euro, ansonsten würde er eine Bombe im Medienhaus zünden. Kritik an der Stadt gab es, weil sie die Polizei erst zwei Tage nach dem Fund des Briefes informiert hatte. Eine Sprecherin der Stadtverwaltung hatte eingeräumt, dass "in solchen Fällen in Zukunft schneller und sensibler" reagiert werden müsse.

Acht Wochen nach der Tat nahm die Polizei einen Tatverdächtigen fest. Laut Angaben der Behörden handelte es sich dabei um einen Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren aus dem Raum Friedrichshafen.