Vier Prostituierte dürfen ihr Gewerbe weiterhin in Friedrichshafen anbieten. Sie hatten eine sogenannte Sperrgebietsverordnung juristisch prüfen lassen, die nun für unwirksam erklärt wurde, wie aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Montag hervorgeht. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung kann demnach aber noch durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Der Leiter des Amtes für Sicherheit der Stadt Friedrichshafen, Hans-Jörg Schraitle, sagte: «Wir sehen auch weiterhin den Bedarf, die Prostitution in Friedrichshafen zu steuern und auf bestimmte Gebiete zu begrenzen.» Die Stadt werde das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in den kommenden Wochen prüfen und zusammen mit dem Regierungspräsidium (RP) Tübingen über das weitere Vorgehen beraten.
Das RP Tübingen hatte Prostitution in der ganzen Stadt per Verordnung verboten, Ausnahmen sollten aber in einigen Gewerbegebieten gelten. Die Zielsetzung - Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes - sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht mit. Die Verordnung beinhalte aber Fehler: Unter anderem seien die Stadtgebiete, in denen Prostitution zulässig sein soll, nicht geeignet, weil es dort zum Beispiel ein Schulwohnheim gebe. Die Stadt hatte das Verbot beantragt, weil das Interesse an der Ansiedlung von Bordellen in der grenznahen Messestadt gestiegen sei.