Nachdem das Land eine neue Fassung der Verordnung zum Infektionsschutz ab Montag, 27. April, verkündet hat, passt auch die Stadt Friedrichshafen zum ihre Allgemeinverfügung an. Die Allgemeinverfügung vom 18. März wird damit aufgehoben, heißt es in einer Mitteilung.
Sitzen auf Bänken im Uferbereich erlaubt
Die wichtigste Änderung betreffe den Aufenthalt an folgenden Bereichen: Östliche Uferstraße von der Einmündung Eckenerstraße bis zum Ruderclub, den Bereich Uferpark von der Einmündung Antoniusplatz bis zum Ausgang Olgastraße, den Steg auf Höhe des Schlosses von der Olgastraße bis an die Spitze des Steges, das Freizeitgelände Manzell, das Freizeitgelände Weilermühle und den Fildenplatz in Fischbach mit Musikmuschel vom Fildenplatz bis zur Lokalität Stärr Schorsch.
In diesen Bereichen dürfen die Wege wie bisher zum Durchgehen genutzt werden. Ein Verweilen auf den Wegen, den Grünflächen oder anderen Stellen ist nicht zulässig. Erlaubt ist aber ab Montag das Verweilen auf den Sitzbänken. Außerdem dürfen im Bereich Gondelhafen beim Antoniuseck die Sitzstufen genutzt werden.

Dabei gelte wie bisher die Abstandsregelung und Kontaktbeschränkung. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 3. Mai.