Im Vorbeigehen fällt sie vor einigen Wochen auf einem Gehweg an der Glärnischstraße in Friedrichshafen auf: eine mit weißer Sprühfarbe aufgebrachte Schmiererei, die an ein Hakenkreuz erinnert. Das Polizeirevier wird informiert, eine Reaktion bleibt jedoch aus. Wir haben daher nachgefragt, wie in solchen Fällen vorgegangen wird.
2023 lagen die Zahlen im mittleren zweistelligen Bereich, 2024 im niedrigen dreistelligen: So oft wurde im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ravensburg wegen verfassungsfeindlicher Symbole ermittelt, erklärt Simon Göppert von der Pressestelle auf Anfrage. Nach Städten und Gemeinden lasse sich das nicht aufschlüsseln, es seien sowohl Fälle im Internet als auch vor Ort erfasst. Auch sonst sind die Zahlen mit Vorsicht zu genießen: Nicht jede solche Tat kommt zur Anzeige, vermutlich sind es also deutlich mehr.
Jeder kann Anzeige erstatten – und das geht auch online
Doch was kann man überhaupt tun, wenn man ein verfassungswidriges Symbol – vor Ort oder im Netz – entdeckt? Muss man persönlich bei der Polizei erscheinen? Eine Anzeige kann durch jeden erfolgen, führt Göppert aus: telefonisch, persönlich, per E-Mail oder auch im Internet über die Online-Wache. „Die Polizei ist zur Verfolgung bekanntgewordener Straftaten verpflichtet.“ Und was ist in diesem Kontext genau strafbar? Auch das ist recht schnell erklärt: „Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Symbole im öffentlichen Bereich, wo sie durch jedermann sichtbar sind, ist immer strafbar.“
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Der Vorgang an sich ist also durchaus einfach: Ein einfacher Satz oder Anruf, eine Ortsangabe oder auch ein Handyschnappschuss per E-Mail reichen aus, um Anzeige zu erstatten. Und dann? Der eingangs geschilderte Fall liegt inzwischen der Staatsanwaltschaft vor. Göppert erläutert: „Leider gibt es in diesem Fall keine Ermittlungsansätze, weshalb die Anzeige gegen Unbekannt der Staatsanwaltschaft übergeben wurde.“ Generell sieht es allerdings erfolgversprechend aus: Rund 50 Prozent aller im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ravensburg angezeigten Fälle des Zeigens verfassungswidriger Symbole konnten im vergangenen Jahr aufgeklärt werden. Das Strafgesetzbuch (Paragraf 86a) sieht in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Darf man eine solche Schmiererei selbst entfernen?
In der Regel werde die Stadt von der Polizei über einen solchen Vorfall informiert, sodass der Bauhof oder eine ähnliche Stelle mit der Beseitigung beauftragt werden könne, erläutert Göppert. Wolle man selbst aktiv werden, sei es ratsam, zuerst die Polizei zu informieren, bevor man die Schmiererei entferne: „Dann können weitere Absprachen getroffen werden.“