Der Fall um den Senior, der seine Partnerin hinterrücks mit einem Kopfschuss getötet haben soll, könnte neu aufgerollt werden: Der Anwalt des Verurteilten legte Revision gegen das Urteil ein. „Bei so einer hohen Strafe muss ein solcher Fall vor einer zweiten Kammer verhandelt werden“, so Verteidiger Uwe Rung auf Nachfrage. „Wenn man hier keine Revision einlegen würde, wäre das ein Anfängerfehler.“

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Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in den frühen Morgenstunden des 27. September mit einer Pistole das Wohnzimmer betrat und seine Partnerin mit einem Kopfschuss tötete. Diese habe im heimischen Wohnzimmer nicht mit einem Angriff rechnen können, sagte der Vorsitzende Richter Veiko Böhm vergangene Woche bei der Urteilsverkündung, deshalb sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Das Motiv war vermutlich Eifersucht: So dachte der 84-Jährige, seine Partnerin habe eine Affäre mit dem Schauspieler Mark Keller gehabt. Der Mann wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Wann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Revision vorliegt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird der Fall vor einer anderen Kammer und mit einem anderen Vorsitzenden neu aufgerollt.