Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierten den Mann am späten Montagabend an der Uferpromenade in Friedrichshafen. Dabei stellten sie fest, dass gegen den 33-Jährigen ein offener Haftbefehl zur Vollstreckung vorlag.

Wie die Polizei mitteilt, hatte das Amtsgericht Tettnang den 33-Jährigen im Sommer rechtskräftig wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe verurteilt.

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Geldstrafe in vierstelliger Höhe nicht bezahlt

Da der Mann diesen Betrag bisher nicht zahlte, ließ die Staatsanwaltschaft Ravensburg seit August nach ihm suchen. Weil er auch jetzt den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, musste er ersatzweise eine Haftstrafe von 120 Tagen antreten.