In der ersten Sitzung nach der Corona-Pause hatte sich am Montag ein Mann aus Friedrichshafen vor dem Amtsgericht Tettnang zu verantworten. Vorgeworfen wurde ihm das Rufen von Nazi-Parolen, das heißt, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sowie versuchte Nötigung. Am Ende wurde das Verfahren gegen die Zahlung von 2000 Euro vorläufig eingestellt.

Das könnte Sie auch interessieren

Angeklagter: „Habe in keiner Weise Nazi-Parolen gerufen“

Während des Seehasenfestes, in der Nacht zum 15. Juli 2019, war es vor dem Buchhorner Hof zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 46-jährigen Angeklagten und einer Gruppe junger Männer gekommen. In Begleitung eines Bekannten habe er beim Blick auf die Fahnen an dem Hotel in alkoholisiertem Zustand vom „Fanfarenzug Adolf Hitler„ gesprochen. „Ich habe aber in keiner Weise Nazi-Parolen gerufen. Das ist mir völlig fremd“, sagte der Angeklagte, der gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.

Auch von einer Bedrohung mit den Worten „Ich schlitze dich auf“ oder „Ich steche dich ab“ wollte er nichts wissen. „Die Bedrohung war eher andersherum.“ Wahrscheinlich habe es sich um einen Racheakt gehandelt, da er mit einem Mitglied der Gruppe schon öfter Reibereien gehabt habe, sagte er.

Keine Angaben zu genauem Wortlaut

Der erste Zeuge aus der Gruppe der jungen Männer konnte sich nicht an Nazi-Parolen erinnern. „Ich habe was gehört, weiß aber nicht mehr genau, was“, sagte er. Der zweite Zeuge meinte, rassistische Äußerungen gehört zu haben, wusste aber ebenfalls nichts mehr von Parolen. Richter Oliver Kovatschevitsch hielt ihm das Polizeiprotokoll vor, in dem er sehr wohl angegeben hatte, dass „Heil Hitler„ und „Sieg Heil“ gefallen seien. „Die Aggression ging von ihm aus, wir haben ganz normal geredet“, so der Zeuge.

Der dritte Zeuge, der auch die Polizei gerufen hatte, sagte, dass sie Aussagen gehört hätten, die sie nicht in Ordnung gefunden hätten. Er gab an, den Angeklagten zwar zu kennen, verneinte im Gegensatz zu dem 46-Jährigen jedoch frühere Auseinandersetzungen.

Anklage wegen versuchter Nötigung wird fallen gelassen

Der Begleiter des Angeklagten sprach von einer beängstigenden Situation. „Es gab ein Mordsgeschrei, aber ich kann mich nicht mehr an den Wortlaut erinnern“, sagte er aus. Richter Kovatschevitsch ließ die Anklage der versuchten Nötigung fallen.

46-Jähriger überweist Geld an Tierschutzverein

„Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist ein schwerwiegenderes Delikt“, betonte er. Zunächst lehnte der 46-Jährige es ab, die 2000 Euro zu bezahlen, damit das Verfahren eingestellt wird. „Ich habe das nicht gesagt und wenn ich zahle, ist das ja ein Schuldeingeständnis.“ Nun überweist er die Summe doch auf eigenen Vorschlag an den Tierschutzverein Friedrichshafen.