Beschäftigte müssen geimpft oder genesen sein oder täglich einen Testnachweis vorlegen, wenn sie zur Arbeit in den Betrieb gehen und nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Doch was tun Betriebe, wenn Mitarbeiter einen Test verweigern? Beim Tettnanger Sensorikhersteller ifm sind zuletzt Beschäftigte gekündigt worden, weil sie nach Angaben des Unternehmens wiederholt Corona-Tests verweigert hatten. Wie sieht es in anderen Betrieben in der Region aus?

ZF definiert einheitliches Vorgehen

Am Standort Friedrichshafen gab es nach Angaben des Unternehmens bisher einen ZF-Mitarbeiter, der den Corona-Test verweigert hat. Mit ihm sei man momentan im Gespräch. Wie ein Sprecher auf Anfrage erklärt, habe man für solche Fälle ein einheitliches Vorgehen definiert, das sich an der allgemeinen arbeitsrechtlichen Praxis orientiere. Verweigere ein nicht geimpfter Mitarbeiter „bewusst den Corona-Test und kann daher den Betrieb nicht betreten und seine Arbeitsleistung erbringen, suchen wir zuerst das Gespräch mit ihm. Bleibt er bei seiner Haltung, so zieht dies weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich, zuerst die Abmahnung und als ultima ratio die Kündigung“, so der ZF-Sprecher.

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Das Unternehmen halte konsequent an seinen Mitarbeitern fest – „aber nicht bedingungslos. Solidarität innerhalb des Unternehmens und eine klare Priorisierung pro Gesundheitsschutz sind nicht verhandelbar“. Das Unternehmen habe auf einem Parkplatz beim Forschungs- und Entwicklungszentrum ein Testzentrum eingerichtet, um die öffentlichen Testangebote zu ergänzen.

Impfquote in den Unternehmen

Keine Testverweigerer bei Airbus

Airbus bietet kostenlose Testmöglichkeiten vor dem Betreten des Werksgeländes an – an fünf Tagen die Woche. Bei Airbus Defence and Space hat nach Angaben des Unternehmens bisher kein Mitarbeiter einen Test verweigert. Sollte sich daran etwas ändern, würden die Maßnahmen von der individuellen Situation abhängen. „Gibt es beispielsweise die Möglichkeiten, den Mitarbeiter so einzusetzen, dass er zu 100 Prozent von Zuhause arbeiten kann oder nicht“, erklärt Unternehmenssprecher Mathias Pikelj. Man würde versuchen, eine entsprechende Lösung zu finden. Allerdings, so fügt er auch an, „in allerletzter Konsequenz ist eine Kündigung nicht auszuschließen“.

Bei RRPS sind Sanktionen bisher kein Thema

„Wer seinen Status als genesen oder geimpft nicht nachweist, muss für den Zutritt zu den Werksgeländen täglich einen gültigen Corona-Test vorweisen“, heißt es von Rolls-Royce Power Systems (RRPS). Darüber hinaus würden auch Tests von Geimpften oder Genesenen verlangt, die in besonderen Fällen an längeren Besprechungen auf dem Firmengelände anwesend sein müssen. Dazu hat das Unternehmen in beiden Werken in Friedrichshafen zwei Testzentren eingerichtet. „Bislang haben alle Mitarbeiter diese Regelungen befolgt. Niemand hat sich dem Schnelltest verweigert, weshalb potenzielle Sanktionen kein Thema sind“, sagt RRPS-Sprecher Wolfgang Boller.

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