Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ravensburg, zu dem neben dem Bodenseekreis die Landkreise Ravensburg und Sigmaringen gehören, hat die Polizei das unter anderem vom Zeppelin aus kontrolliert. Die Bilanz veröffentlichte das Polizeipräsidium am Dienstagnachmittag. Darin heißt es: „Die überwiegende Anzahl der Bürgerinnen und Bürger hielt sich vorbildlich an die Vorgaben der Corona-Verordnung, berücksichtigte einzuhaltende Abstände und war nicht in Gruppen oder in gesperrten Bereichen unterwegs.“
Waren vom Zeppelin aus viele Verstöße zu sehen?
In rund 170 Fällen wurden die im Zusammenhang mit der Corona-Krise geltenden Regelungen in den drei Landkreisen zwischen Karfreitag und Dienstagvormittag nicht eingehalten, teilt die Polizei mit. Auf die meisten Fälle seien die Beamten dabei nicht vom Zeppelin aus aufmerksam geworden. „Pro Flugtag wurde lediglich je etwa eine Handvoll Auffälligkeiten aus der Luft festgestellt und durch Kräfte am Boden überprüft“, ist der Bilanz zu entnehmen.
Am Freitagnachmittag sei im Bereich des Graf-Zeppelin-Hauses eine größere Gruppe von Menschen festgestellt worden, die trotz des von der Stadt erlassenen Aufenthaltsverbots am Ufer lagerte. Die Folge: zehn Platzverweise. In Langenargen wurden am frühen Freitagabend mehrere am Bodenseeufer liegende Menschen ausgemacht, bei denen laut Polizei zunächst unklar war, ob die angeordneten Mindestabstände zueinander eingehalten werden – wurden sie aber, wie eine Kontrolle am Boden ergab.
Was für Verstöße gab es über das Osterwochenende denn?
Zumeist ging es der Polizei zufolge um Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen außerhalb der eigenen Familie, die teilweise miteinander feierten. Mitunter seien auch Aufenthaltsverbote missachtet und abgesperrte Bereiche widerrechtlich betreten worden. „In Einzelfällen wurde durch Eisdielen Eis an Laufkundschaft veräußert, obwohl Eisdielen explizit nicht unter die Regelungen der Gastronomie zum erlaubten Verkauf außer Haus fallen“, heißt es weiter.
„Völlig unbelehrbar“ zeigte sich der Polizei zufolge eine Gruppe von fünf jungen Männern, die Ostersonntag kurz vor 16 Uhr in der Unteren Seestraße in Langenargen im öffentlichen Raum Musik hörte, Bier konsumierte und zudem den Mindestabstand nicht einhielt. Gegen 17.45 Uhr trafen Beamte die gleiche Gruppe an der Malerecke an. Hier verstießen die Männer laut Polizei erneut und offenbar vorsätzlich gegen die Vorschriften der Corona-Verordnung. Sie wurden wegen des Verstoßes in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. Einer der Männer muss sich zudem wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
Ein „notorischer Corona-Sünder“ wurde bereits am Donnerstag in Gewahrsam genommen
Bereits in einer Zwischenbilanz am Samstagabend hatte Polizeichef Uwe Stürmer seinen Appell, sich auch weiterhin zum Schutz von Menschen an die Bestimmungen der Corona-Verordnung zu halten, insbesondere an „nach wie vor Uneinsichtige“ gerichtet, deren Verhalten konsequent angezeigt werde. „Wer, wie ein 32-Jähriger am Donnerstagabend im Friedrichshafener Uferpark trotz ausgesprochenem Platzverweis die Anweisungen der Polizei bewusst ignoriert, muss mit den Konsequenzen leben“, so Stürmer. Der notorische Corona-Sünder sei letztlich auf richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen worden.
Hebt der Zeppelin künftig zu vergleichbaren Einsätzen ab?
Dazu lässt sich aktuell noch keine Aussage treffen, teilt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg auf SÜDKURIER-Anfrage mit. „Hierzu müssen zunächst die Erfahrungen ausgewertet und mit allen beteiligten Stellen nachbereitet werden.“ Bereits 2005 kam der Zeppelin beim Weltjugendtag und Papstbesuch für die Verkehrsüberwachung der Kölner Polizei zum Einsatz.
Die vier Flüge zwischen Karfreitag und Ostermontag, die im Netz hitzige Diskussionen auslösten, wurden nach Angaben der Zeppelin-Reederei zu Selbstkosten durchgeführt. Die Reederei trage diese Kosten in Kooperation mit der Zeppelin-Stiftung, hieß es vergangene Woche auf Anfrage dieser Zeitung.
Zeichnen sich Lockerungen der Regelungen in Friedrichshafen ab?
In Friedrichshafen war auch der Gemeindevollzugsdiensts an allen Tagen von Karfreitag bis Ostermontag im Einsatz und hat die in der Allgemeinverfügung der Stadt bezeichneten Bereiche, vor allem den Bereich Uferpromenade, kontrolliert und Präsenz gezeigt, erklärt Stadtsprecherin Monika Blank auf SÜDKURIER-Anfrage. Insgesamt sei es sehr ruhig gewesen. „Es gab keinen Grund, einzuschreiten“, so Blank.
Die Allgemeinverfügung untersagt unter anderem und „mit Ausnahme der dortigen Wegeverbindungen“ beispielsweise die Nutzung des Uferparks sowie des Freizeitgeländes Manzell, was beispielsweise an mit Flatterband abgesperrten Bänken erkennbar ist. Sie hatte in den vergangenen Wochen für Diskussionen in Friedrichshafen gesorgt. „Inwiefern Änderungen der städtischen Allgemeinverfügung sinnvoll und notwendig sind, wird im Wesentlichen von den in dieser Woche erwarteten Entscheidungen des Bundes und des Landes sowie der Entwicklung des Pandemie-Geschehens vor Ort abhängen“, teilte Monika Blank am Dienstag mit.