Denn die bisher übliche Praxis, als Basis die sogenannte „Rohmiete„ heranzuziehen, ist laut einem Urteil von 2019 nicht mehr zulässig. Diese stützt sich auf eine Bewertung von 1964, die seitdem entsprechend dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet wurde. Da sich aber seitdem die Verhältnisse sehr verschieden entwickelt haben, hat das Gericht „Wertverzerrungen“ festgestellt.
Deshalb stellt Hagnau die Berechnung auf neue Füße: Bemessungsgrundlage ist ab sofort die Jahresnettokaltmiete. Dies entspricht auch dem Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg. Da die Jahresrohmiete in der Regel höher ist als die Jahresnettokaltmiete, musste auch der Steuersatz angehoben werden, um dies in etwa auszugleichen.
Steuersatz steigt auf 28 Prozent
Obwohl dieser jetzt 28 Prozent betragen soll (bisher 25 Prozent), werden die Erträge aus der Zweitwohnungssteuer insgesamt geringer ausfallen, da die meisten Inhaber weniger bezahlen müssen. Dies führte zu einer kurzen Diskussion im Gremium. Während Mathias Urnauer den neuen Prozentsatz begrüßte: „Der Sprung ist dann nicht so hoch“, erinnerte Horst Müller an den eigentlichen Zweck der letzten Erhöhung: „Wir wollen damit ja mehr normalen Wohnraum statt vieler leer stehender Ferienwohnungen haben.“
Wegen der Vermeidung von Konflikten seien die 28 Prozent zunächst in Ordnung, aber dann solle man schnell nachlegen: „Wir sollten keine Angst vor 30 Prozent haben.“ Dem schloss sich auch Renate Staneker an. Schließlich wurde die Neufassung der Satzung bei einer Enthaltung beschlossen.