Bürgerbegehren und Bürgerentscheid seien in der Gemeindeordnung ausdrücklich vorgesehene Instrumente, damit Bürger im Rahmen der direkten Demokratie ihre Interessen artikulieren können, teilt die Initiative in einem Presseschreiben mit. Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 einen Bürgerentscheid aus eigenen Reihen nicht herbeiführen wollte, wolle man dies nun mit dem initiierten Bürgerbegehren erreichen.

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"Wir sind der Meinung, dass weder das finanzielle Budget, das mit 18,4 Millionen Euro bereits weit über den ursprünglichen Annahmen liegt, noch der avisierte zeitliche Rahmen, einhergehend mit einer negativen Belastung der Altstadt bis mindestens 2021, eingehalten werden wird", schreibt Heiner Sondermann für die Initiative Bischofsschloss.

Einfluss auf die Lebensqualität

Weiter heißt es: "Bei einem derart teuren Projekt, das über einen solch langen Zeitraum Einfluss auf die Lebensqualität aller Markdorfer und dessen Gewerbe haben wird, sollten alle wahlberechtigten Bürger Markdorfs ab 16 Jahren über den Weg des Bürgerentscheids für oder gegen den Umbau und den Umzug des Rathauses in das Bischofsschloss mitentscheiden können".

Laut Stadtverwaltung Markdorf sind am Sonntag, 16. Dezember, 11 048 Stimmberechtigte aufgerufen, darüber abzustimmen, ob die ...
Laut Stadtverwaltung Markdorf sind am Sonntag, 16. Dezember, 11 048 Stimmberechtigte aufgerufen, darüber abzustimmen, ob die Stadtverwaltung vom Rathaus in Bischosschloss umzieht oder nicht. | Bild: Gerhard Plessing/www.flugundbild.de

Das für das Bürgerbegehren notwendige Unterschriftenblatt kann auf der Internetseite der Initiative heruntergeladen werden. Zurzeit wird dieses Unterschriftenblatt und ein weiteres Infoblatt in gedruckter Form den Markdorfer Haushalten zugestellt. Die ausgefüllten Unterschriftenblätter können per Post zurückgeschickt, direkt bei den Vertrauenspersonen abgegeben oder in eine Sammelbox eingeworfen werden.

Daten werden vertraulich behandelt

Die Daten auf den Unterschriftenblättern müssen sowohl von der Initiative als auch von der Stadtverwaltung vertraulich und entsprechend den geltenden Datenschutzrichtlinien behandelt werden. "Es muss daher niemand befürchten, dass ihr oder ihm durch die Unterschrift ein persönlicher Nachteil entstehen kann. Sobald die Unterschriften geprüft und das Bürgerbegehren als zulässig anerkannt wurde, müssen alle Unterschriftenblätter vernichtet werden", so die Initiative.

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