Die Misere in der Bruggergasse hat sich die Stadtverwaltung beziehungsweise ihr Baurechtsamt letzten Endes selbst zuzuschreiben. Wer durch zu laxe Kontrollen oder mit vorschnellen Genehmigungen ohne konkrete Planunterlagen grünes Licht für Änderungen gibt, riskiert, von einem gewieften Bauträger wie es Betz und Weber ist, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Die Terrasse in der Bruggergasse ist tatsächlich von ausnehmender Hässlichkeit, eine monströse Betonwüste. Sie verschandelt das Ortsbild und damit müssen die Anwohner nun leben. Betz und Weber ist jedoch nicht der alleinige Vorwurf zu machen. Doch man muss die Verantwortlichen des Bauträgers dafür rügen, dass sie die Stadt bewusst zuerst über ihre tatsächlichen Pläne im Unklaren gelassen und dann nur scheibchenweise und unzureichend informiert haben.

Das könnte Sie auch interessieren

Gute Portion Blauäugigkeit

Im Baurechtsamt wiederum wurde das Vorhaben offenbar mit einer guten Portion Blauäugigkeit begleitet. Das schlägt nun auf die Stadtverwaltung zurück. Ebenso wie die Tatsache, dass die Verwaltung bei dem Vor-Ort-Termin des Ausschusses vor einem Monat augenscheinlich nicht auf dem aktuellen Stand des Verfahrens war. Die Leidtragenden sind nun auch die Stadträte: Sie bekamen vor Ort veraltete und teils unzutreffende Informationen und müssen nun voraussichtlich per Blankoscheck an Betz und Weber die Suppe auslöffeln. Stadt und Baurechtsamt wird das hoffentlich eine Lehre sein. Künftig werden sie genauer und kritischer hinschauen müssen, bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden. Änderungen genehmigter Planungen, so müsste es eigentlich grundsätzlich der Usus sein, werden nur noch bewilligt, wenn sie planerisch vollumfänglich und schriftlich begründet sind und keine nachträglichen Befreiungen nötig machen. Und das gilt im Übrigen nicht nur für Betz und Weber. Andere große Bauträger sind auch nicht anders gestrickt.