Markdorf – Die Gehrenbergstadt will nicht zur Glitzerstadt werden. Ein bisschen mehr Glanz und Leuchten sind zwar durchaus gewünscht. Das jedoch nur in der Vorweihnachtszeit – ansonsten verzichtet man gern auf aufdringliches Strahlen, auf allzu üppigen Glamour. Und gar gänzlich unerwünscht sind solche „städtebaulichen Entwicklungen“, wie sie in der Glitzer-, Glanz- und Glamourstadt par excellence zu beobachten sind, in Las Vegas. Weshalb die Glücksspiel-Oase in Nevadas Mojave-Wüste nun auch ausdrücklich genannt wurde – in den Sitzungsunterlagen der jüngsten Gemeinderatssitzung. Genannt als Beispiel dafür, wohin man in Markdorf gerade nicht will: zu einem noch weiteren Anwachsen des Anteils an Glücksspielbetrieben in der Innenstadt – in Zeiten sich mehrender Geschäftsaufgaben im Einzelhandel.
Wirksames Instrument, um den genannten „städtebaulichen Entwicklungen“ entgegenzuwirken ist aus Sicht der Verwaltung die Vergnügungssteuer. Die wird seit dem Jahr 1988 in Markdorf erhoben. Sie verfolgt allerdings auch noch einen weiteren Zweck – und das wohl mit noch größerer Dringlichkeit. „Die Erhebung der Vergnügungssteuer als Lenkungssteuer soll … auch die Gefahr der Spielsucht (gerade für junge Erwachsene) … eindämmen“. So heißt es weiter in den Sitzungsunterlagen. Dass rund 1,4 Millionen Menschen in der Bundesrepublik unter einer „glücksspielbezogenen Störung leiden“, stand zwar nicht in den Beratungsunterlagen, ist aber wenige Wochen vor der Gemeinderatsitzung anlässlich des deutschlandweit begangenen „Aktionstag Glücksspielsucht“ öffentlichkeitswirksam durch die Medien gegangen.
Wie Michael Lissner, der Chef der Markdorfer Finanzverwaltung, ausgeführt hat, könne in Markdorf keine Rede sein von jener „erdrosselnden Wirkung“, so Lissner, die von Spielautomatenaufstellern beklagt werde. Das Gegenteil sei der Fall. In den zurückliegenden elf Jahren, in denen die Stadt einen Steuersatz von 20 Prozent erhoben habe, seien die städtischen Gesamtsteuererträge auf Umsatzbasis im angesprochenen Bereich sogar stetig gestiegen.
Um die steuernde Wirkung der Lenkungssteuer für Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten weiter auszuschöpfen, erhöht die Stadt den Steuersatz in ihrer Vergnügungssteuersatzung. In Spielhallen steigt der Steuersatz von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ab Januar 2025 von bisher 20 auf 25 Prozent an – und in Gaststätten von 18 auf 23 Prozent der Bruttokasse. Insgesamt zählt die Finanzverwaltung 34 solcher Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Markdorf. Laut Schätzung erwirtschaften sie einen Vergnügungssteuerertrag von rund 356.000 Euro fürs laufende Jahr. Und 2025 werden durch die Steuererhöhung vermutlich zusätzliche 70.000 Euro in die Stadtkasse fließen.