In der Stadt Meersburg soll es leiser werden. Die Grundlage dafür bildet der Lärmaktionsplan, zu dem Kommunen verpflichtet sind. Für die Bereiche B 33 und B 31, L 201/Unteruhldinger Straße sowie K 7749 von der B 33 bis Riedetsweiler und K 7783 von der B 33 bis zur Gemarkungsgrenze wurden Maßnahmen geprüft. Drei Hauptbelastungsbereiche ergaben sich dabei. Die Ergebnisse stellte Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans den Bürgern jetzt bei einer Informationsveranstaltung in der Sommertalhalle vor.
Warum überhaupt Lärmaktionspläne?
Wolfgang Wahl erklärte, dass Lärm krank mache, die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden mindere, Immobilienpreise drücke und Milliarden Euro an Folgekosten verursache. „Die Stadt ist verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen“, sagte Wahl. Lärmaktionspläne beinhalten Maßnahmen zur Lärmminderung.
Wie sieht der Verfahrensablauf aus?
Laut dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dabei wird sie nicht nur informiert, sondern erhält die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Pläne mitzuwirken. Zu Prüfen sind sie alle fünf Jahre. Bei Bedarf müssen sie überarbeitet werden. In Meersburg ist man nach den Schritten Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse, Grobkonzept für den Lärmaktionsplan, Wirkungsanalyse von Lärmminderungsmaßnahmen und Erarbeitung eines Planentwurfs bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange angelangt.
Der Gemeinderat war schon im Juni dieses Jahres über die Ergebnisse informiert worden, nun waren die Bürger an der Reihe. Nach der Beteiligung wird der Lärmaktionsplan überarbeitet beziehungsweise konkretisiert, worauf der Gemeinderat die Maßnahmen zu beschließen hat. Am Ende wird die Landesanstalt für Umwelt informiert und bei der Verkehrsbehörde muss die Umsetzung der Maßnahmen beantragt werden.

Welche Maßnahmen sind möglich?
Wolfgang Wahl sagte, dass man vielfach über Geschwindigkeitsbeschränkungen spreche. „Wir sind alle Autofahrer“, so Wahl. Geschwindigkeitsbeschränkungen seien unangenehm, aber ein effektives Mittel. So werde Lärm schon in der Entstehung und nicht erst durch Lärmschutzfenster oder andere Maßnahmen verringert. Als Beispiel nannte Wahl die ganztägige Tempo-30-Zone auf der Hagnauer Ortsdurchfahrt. „Tempo 30 lohnt sich, ja. Es wird nicht leise, aber leiser“, sagte Wahl. In Hagnau kommt die Straße an ihre Kapazitätsgrenzen. Aber Tempo 30 bringe in Sachen Lärmbelastung etwas.
Weshalb wurde der Lärm berechnet?
„Es ist gesetzlich so vorgeschrieben, dass Lärm berechnet, nicht gemessen wird“, erklärte Wahl in seinem Vortrag. Das liegt daran, dass verschiedene Größen mit einzubeziehen sind. Etwa der Wind oder die Lärmausbreitung auf einer regennassen Straße. „Ein Manko ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit eingeht. Die wird aber nicht immer gefahren“, gab Wahl zu. Häufig sagten Anwohner, dass man erst mal schauen solle, dass die zulässige Geschwindigkeit eingehalten werde. Das sei aber nicht Thema eines Lärmaktionsplans, sagte Wahl. Abgeglichen werden die ermittelten Werte dann mit den Richtlinien und Hinweisen der EU-Umgebungslärmrichtlinie, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Kooperationserlasses Lärmaktionsplanung.
Werden die zulässigen Werte überall überschritten?
Von den sechs Rechengebieten erwiesen sich drei als Hauptbelastungsbereiche: Die B 33/Stettener Straße, die K 7783/Daisendorfer Straße und K 7749/Mesmerstraße. Ausschlaggebend sind hier die Überschreitungen in der Nacht. Die anderen Bereiche sind nicht auffällig im Sinne der Grenzwerte von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht. 65 dB(A) im Tagesmittelwert können bereits gesundheitliche Schäden verursachen, wie der Verband VCD – Mobilität für Menschen auf seiner Internetseite schreibt.
Was steht nun konkret zur Debatte?
An den Hauptbelastungsbereichen gilt durchweg Tempo 50. Eine Reduzierung auf Tempo 30 könnte Wolfgang Wahl zufolge eine Erleichterung von zwei bis drei dB(A) bringen. Dies wurde für Tag und Nacht analysiert. Für die Stettener Straße und die Mesmerstraße wird Tempo 30 nur nachts für verhältnismäßig erachtet, das heißt, von 22 bis 6 Uhr, auf der Daisendorfer Straße den ganzen Tag über. Ob ihr Haus oder ihre Wohnung in den jeweiligen Teilbereichen liegt, können Bürger unter www.meersburg.de/de/Buerger/Rathaus-Verwaltung/Laermaktionsplan einsehen.

Ebenfalls empfiehlt Wahl lärmoptimierten Fahrbahnbelag (ohne B 31) – diesen müsste der Straßenbaulastträger einbauen – sowie Maßnahmen zur Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit. Stationäre wie auch mobile Blitzer müssen beim Landratsamt beantragt werden. Drei Smileyanlagen, die anzeigen, ob zu schnell gefahren wird, hat die Stadt Meersburg in eigenem Besitz. So genannte „Ruhige Gebiete“, das sind ein zusammenhängender Naturraum oder Spaziergebiete am Ortsrand, können lärmbelasteten Menschen Rückzugsorte bieten. „Das heißt nicht, dass es dort keine Planungen mehr geben kann“, erläuterte Wahl. Der Charakter der Gebiete muss dabei aber mit einbezogen werden.
Wie äußerten sich die Bürger?
Bürgermeister Robert Scherer und Wolfgang Wahl standen den Bürgern bei der Veranstaltung für Fragen zur Verfügung. Die Zuhörer erkundigten sich nach möglichen Erweiterungen der geschilderten Zonen – etwa über den Bereich des Friedhofs an der Mesmerstraße hinaus. Ein Bewohner schilderte, dass die Friedhofsmauer den Schall auf sein Haus reflektiere. Er und eine Zuhörerin führten zudem aus, dass teils getunte Autos sowie Motorräder und Lastwagen am Berg Richtung Riedetsweiler geräuschvoll beschleunigt werden. Eine andere Bewohnerin erklärte, dass von Riedetsweiler nach Meersburg gerast werde – auch nachts. Sie wünschte sich die Tempo-30-Beschränkung bis zum Allmendweg.
Wolfgang Wahl sagte: „Vielleicht kann man noch ein paar Meter hinter die Friedhofsmauer gehen. Aber für mehr sehe ich keine Chance.“ Gegenüber dem Friedhof und der Wiese ist die Mesmerstraße nur einseitig bebaut. Die Berechnung für die Geräuschpegel fällt anders aus. Bürgermeister Scherer bedauerte: „Wir sind an das Rechenmodell gebunden. An der Friedhofsmauer muss man schauen.“ Stadtbaumeister Martin Bleicher konnte berichten, dass ein Fußgängerüberweg an der Ecke Kronenstraße genehmigt wurde. Dieser könnte eine Bremswirkung bringen.

Angemerkte wurde ebenfalls der „Dauerlärm“ der Fähre – die Schiffe an sich und die Fahrzeuge, die sie nutzen. Weder von der B 33 noch von der Unteruhldinger Straße her ist hier eine Lärmminderung geplant. Wolfgang Wahl sagte, dass man dies jedoch vielleicht hinsichtlich Gewerbelärm überprüfen könnte. Scherer bat die Bürger, sich weiter zu beteiligen, selbst mit schriftlicher Stellungnahme, wenn sie ein Anliegen haben. Noch bis zum 13. September haben sie dafür Zeit.