Wie viele Menschen sollen dort untergebracht werden?
Das Landratsamt des Bodenseekreises will an der Dr.-Zimmermann-Straße 18/3 in Meersburg eine Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete Menschen einrichten. Laut Mitteilung könnten nach den aktuellen Plänen des Kreises voraussichtlich ab Sommer 2024 bis zu 100 Menschen in dem ehemaligen Gewerbeobjekt ein Dach über dem Kopf erhalten. Aktuell werden hierfür die baurechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen geklärt. Um das Gebäude für den Zweck einer Gemeinschaftsunterkunft zu nutzen, müssen noch Planungen und Umbauten erfolgen, die entsprechend der Verfügbarkeit von Material und Handwerksleistungen in den kommenden Monaten erbracht werden sollen. Die genaue Zeitplanung steht noch nicht fest, heißt es weiter.
Wie werden sie in der Unterkunft zusammenleben?
In Gemeinschaftsunterkünften leben Flüchtlinge, deren aufenthaltsrechtlicher Status noch nicht geklärt ist. In der sogenannten vorläufigen Unterbringung wohnen die Menschen dabei in Mehrbettzimmern. Sie versorgen sich selbst, wofür ihnen Gemeinschaftsküchen zur Verfügung stehen. Ihr Aufenthalt in der Obhut des Landkreises dauert bis zu zwei Jahre oder bis der aufenthaltsrechtliche Status im Rahmen des Asylverfahrens geklärt ist, teilt das Landratsamt mit.
Wer unterstützt die Bewohner im Alltag?
In der Unterkunft werden die Menschen im Alltag durch die Heimleitung, eine Sozialbetreuung, eine hauswirtschaftliche Beratung und Kontrolle sowie einen Sicherheitsdienst betreut und begleitet. Aus welchen Ursprungsländern diese Menschen kommen werden, ist noch nicht bekannt, erklärt die Behörde. Bevor die ersten Menschen in die neue Unterkunft einziehen, plant das Landratsamt für die Anwohner und interessierte Bürger eine Besichtigungsmöglichkeit. Hier stellt sich dann auch bereits ein Teil des betreuenden Personals vor und es können Fragen zum täglichen Leben in der Einrichtung besprochen werden. Der Termin wird einige Tage vorher unter anderem über die Presse und Informationskanäle des Landratsamts bekannt gegeben.