Das Vorhaben von Landwirt Martin Wielatt, einen Sonderlandeplatz für Ultraleichtflugzeuge an seinem Hof in Beuren anzulegen, erhielt bislang überwiegend Gegenstimmen. Vergangenen Montag endete nun die Frist für Einwendungen oder Anregungen in Bezug auf den zweiten Antrag in dieser Sache. Bei der Gemeinde Salem gingen bis Fristende rund 140 Stellungnahmen ein, wie Marc Dürrhammer vom Amt für Bauwesen und Liegenschaften berichtete.
134 Stellungnahmen liegen beim Regierungspräsidium
Désirée Bodesheim, Pressereferentin beim Regierungspräsidium Stuttgart, gab am Mittwoch wiederum Auskunft über die Anzahl der Schreiben, die die Behörde bis zu jenem Zeitpunkt erreicht hatten: "Stand gestern gingen 134 Einwendungen ein. Es ist denkbar, dass sich noch weitere Einwendungen im Postlauf befinden." Die 140 Stellungnahmen, die bei der Gemeinde gezählt wurden, werden an das Regierungspräsidium weitergeleitet.
Marc Dürrhammer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine große Anzahl der Briefe doppelt vorhanden sein könnte. Viele Absender haben ihr Schreiben im Original und zur Information versendet – an die Gemeinde und das Regierungspräsidium. Die genaue Anzahl der Stellungnahmen wird sich also erst herausstellen, wenn die beiden Stapel in Stuttgart miteinander abgeglichen werden.
Antragsteller kann zu Einwendungen Stellung beziehen
Hinsichtlich des Verfahrensstandes erklärte Pressereferentin Désirée Bodesheim: "Derzeit prüfen wir eingehend die luftrechtlichen Voraussetzungen." Der weitere Ablauf sieht vor, "dass die Einwendungen gesichtet und an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergeleitet werden". Sodann könne in einem Abwägungsprozess über den Antrag entschieden werden.
"Wann dies der Fall sein wird, können wir derzeit noch nicht abschätzen", sagte die Pressereferentin. Dass das Regierungspräsidium Stuttgart den Antrag überhaupt bearbeitet, hatte in der Bevölkerung für Erstaunen gesorgt. Denn der Bodenseekreis gehört eigentlich zum Regierungspräsidium Tübingen. Pressereferentin Sonja Hettich erklärte dazu: "Das Regierungspräsidium Stuttgart ist seit 1. Januar 2017 landesweit für die Aufgaben auf dem Gebiet der Luftverkehrsverwaltung zuständig."
Entscheidung muss mit Referatsleitung abgestimmt werden
Zuständig sei in erster Linie das Referat für Luftverkehr und Luftsicherheit. Es hätten sich bereits mehrere Mitarbeiter einschließlich der Referatsleitung mit dem Fall befasst. "Die abschließende Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags muss auf jeden Fall mit der Referatsleitung abgestimmt werden", sagte die Pressereferentin.