Überlingen – Es kommt Bewegung auf die Baustelle der Baugenossenschaft Überlingen (BGÜ) am Hildegardring. In zwei Etappen sollen in dem neuen Stadtquartier fast 170 Wohnungen entstehen. Die neue Topografie ist schon zu erkennen, die ersten Baugruben sind ausgehoben. Doch bis der erste Teil des Großprojekts mit 81 Wohnungen bezugsfertig ist, wird es noch rund zwei Jahre dauern.

Projektleiter Eisenhut: "Gut im Zeitplan"

"Wir sind im Moment gut in unserem Zeitplan", sagt Volker Eisenhut, Projektleiter für das neue Stadtquartier bei der BGÜ. Derzeit geht er davon aus, dass Ende des Jahres 2020 die Wohnungen des ersten Bauabschnitts verfügbar sein werden. Konzept und Struktur des neuen Baugebiets werden schon vorher deutlich erkennbar sein und sollen als Modell auch den Besuchern der Landesgartenschau demonstriert werden. "Wir wollen das Baugebiet gern präsentieren", sagt BGÜ-Geschäftsführer Dieter Ressel: "Da ist es aber vielleicht gar nicht schlecht, wenn die Gebäude noch nicht bewohnt sind."

Große Erdbewegungen waren erforderlich, um die neue Topografie für das künftige Stadtquartier herzustellen.
Große Erdbewegungen waren erforderlich, um die neue Topografie für das künftige Stadtquartier herzustellen. | Bild: Hanspeter Walter

Die ersten sechs Gebäude entstehen am südwestlichen Ende des Baugebiets Richtung Nellenbachstraße. Nachdem mehrere Wochen lang in diesem Abschnitt die topografischen Veränderungen und die erforderliche Baustraße angelegt worden sind, werden nun die ersten Baugruben ausgehoben. Ein Teil des Erdmaterials baute die Firma Wörner zu einem neuen Drumlin im Dienste des Lärmschutzes für Andelshofen auf, ein anderer Teil wird noch auf einem nahe gelegenen Acker für den späteren Bedarf zwischengelagert. "Auch beim zweiten Bauabschnitt wird noch einiges an Erdmaterial anfallen", sagt Geschäftsführer Ressel, "mit dem man den bestehenden Schutzwall entlang der Straße erhöhen kann."

Bild 2: Neues Stadtquartier der Baugenossenschaft am Hildegardring nimmt Gestalt an
Bild: Hanspeter Walter

Aushub für Lärmschutz in Andelshofen

Parallel zum Ausheben der Baugruben laufen die weiteren Erschließungsmaßnahmen an. Dazu gehört unter anderem die Verlängerung der Nahwärmeleitung, die vom Hackschnitzelheizwerk kommt und den Schättlisberg und Nördlich Härlen versorgt. "Derzeit endet sie bei der neuapostolischen Kirche", erklärt Projektleiter Volker Eisenhut, "und wird nun zu unserem Baugebiet verlängert." Denn Energieeffizienz und Nachhaltigkeit hatte sich die BGÜ bei dem Vorhaben auf die Fahnen geschrieben. Alle Gebäude sind nach dem Energiestandard KfW 40 konzipiert, das heißt der Wärmebedarf liegt bei maximal 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.

Maßnahmen zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Im Rahmen des vom Bund geförderten Projekts Stadtquartier 2050 würde die BGÜ gern unter Beteiligung der Stadt, des Stadtwerks und wissenschaftlicher Institute noch weitere Elemente installieren. Allerdings sind dafür noch nicht alle Rahmenbedingungen für die Förderung geklärt. "Wir hoffen, dass dies Anfang 2019 in trockenen Tüchern ist", betont Dieter Ressel: "Dann können wir auch noch mehr dazu sagen."

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Eines der Hauptziele ist es, die Klimaneutralität und die Sozialverträglichkeit hier in einem Pilotprojekt unter einen Hut zu bekommen. Nach wie vor sehr ehrgeizig ist aus Sicht der BGÜ das Ziel, im Mittel eine Kaltmiete von 9 Euro zu erreichen. "Das ist bei den aktuellen Investitionskosten für Neubauten – wenn überhaupt – nicht leicht zu erreichen", betont Volker Eisenhut. Im gesamten aktuelle Bestand der fast 500 BGÜ-Wohnungen in der Stadt beträgt die Durchschnittskaltmiete unter 7 Euro pro Quadratmeter.

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Stadt kann 20 Wohnungen belegen

Mit dem Erwerb der Fläche hat die BGÜ im Rahmen ihres städtebaulichen Vertrags, als Gegenleistung für günstige Konditionen, nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts der Kommune das Belegungsrecht für 20 ihrer Wohnungen zugesichert. "Diese Wohnungen können wir allerdings in unserem gesamten Bestand zur Verfügung stellen", betont BGÜ-Geschäftsführer Dieter Ressel. Die Stadt könne zwar die Bewohner nach ihrem Ermessen benennen, allerdings müssten sie die Rahmenbedingungen der Genossenschaft erfüllen und dann Mitglied werden.