Von der guten Nachricht haben die Autofahrer schon profitiert: dass die Parkgebühren an den öffentlichen, von der Stadt bewirtschafteten Plätzen seit 2011 nicht erhöht wurden. Ab 2020 werden die Parkgebühren allerdings wieder steigen, teilweise aufgrund der neuen Mehrwertsteuerpflicht der Kommune für Stellplätze, die nicht unmittelbar an der Straße liegen. Sonst orientieren sich die neuen Gebührensätze am aktuellen Preisindex und an den gestiegenen Lebenshaltungskosten, die sich auf rund zwölf Prozent summieren.
Pauschale für „Park and Ride“ am Helios-Spital bleibt bei 3,50 Euro
Nicht erhöht werden soll die Pauschale für den Park-and-Ride-Platz beim Helios-Spital. „Sie wollten hier ganz bewusst ein Zeichen setzen“, resümierte Helmut Köberlein die Empfehlung des Verkehrsausschusses, der der Gemeinderat mit seinem Beschluss folgte. Die Parkgebühr wird daher hier auch künftig 3,50 Euro für den ganzen Tag betragen und die kostenlose Busfahrt in die Innenstadt einschließen.
Strandbadbesucher zahlen weiterhin 5 Euro
Ebenfalls Bestand haben wird die Pauschale von 5 Euro für die Strandbadbesucher.
Weiter drei Parkzonen, doch Gebühren ändern sich
Weiterhin wird es nach der neuen Satzung außerhalb der Parkhäuser, die vom Stadtwerk am See betrieben werden, drei Parkzonen geben. Zone 1 beschränkt sich künftig auf die acht Parkplätze an der Seestraße, mit einer Gebühr von 1,20 Euro pro halbe Stunde. 80 Cent pro halbe Stunde sind in der Zone 2 fällig, Bahnhofstraße, Friedhofstraße und Jahnstraße. Mit 1 Euro etwas teurer sind die Parkplätze auf der Zimmerwiese und an der Hizlerstraße. Da sie nicht unmittelbar an der Straße liegen und „auch von Dritten angeboten werden könnten“, wie Oberbürgermeister Jan Zeitler erläuterte, sind sie künftig der Umsatzsteuer unterworfen.
Präzisere Abrechnung bei Parken über Handy-App
Die Höchstparkdauern und die Takte der Gebührenerhebung von 30 Minuten werden beibehalten. Präzisere Abrechnungen werden bald für jene möglich sein, die das neue Handy-Parken nutzen. Bei der Online-Bezahlung über die App eines Betreibers werden die Parkgebühren im Minutentakt abgerechnet, wie Felicitas Winckelmans von der Stadtkasse erläuterte. Dazu muss der Benutzer den Beginn und das Ende der Parkdauer bestätigen. Die Transfergebühr werde vom Nutzer bezahlt, dafür habe er den Vorteil der minutengenauen Abrechnung und sei in der Nutzung flexibel.
Vollzugsdienst kann Parkvorgang überprüfen
Zudem wird auch die Bezahlung mit dem Handy per SMS angeboten, sodass auch ohne App und Smartphone mit älteren Handymodellen bezahlt werden kann. Eine minutengenaue Abrechnung ist hier jedoch nicht möglich, da die Parkdauer vorab festgelegt werden muss. Der Vollzugsdienst kann dies über eine Schnittstelle prüfen.