Andreas Strobel

In Frickingen, Wald und Markdorf zeigen drei verschiedene Projekte, welche Einrichtungen geschaffen werden, um auf die Pflegesituation zu reagieren. Allen ist eines gemeinsam: Die Kommunen handeln aus vielfältigen Gründen, aber nie, weil sie gesetzlich dazu verpflichtet wären.

Eveline Schories, Jahrgang 1922, erhält Unterstützung von Pflegekräften wie Dorota Mazurewicz von der Sozialstation Bodensee.
Eveline Schories, Jahrgang 1922, erhält Unterstützung von Pflegekräften wie Dorota Mazurewicz von der Sozialstation Bodensee. | Bild: Andreas Strobel

Wenn Erika Lanz von ihrem Verein spricht, merkt man, dass er ihr am Herzen liegt. Sie ist stolz auf das, was "Miteinander e.V." zunächst in Frickingen und seit 2017 auch in Heiligenberg erreicht hat. Seit 2006 schon sorgt der Verein dafür, dass Bürgerinnen und Bürger, die im Alltag Hilfe brauchen, mit ehrenamtlichen Helfern zusammenkommen. Mit Erika Lanz verfügt "Miteinander" inzwischen sogar über eine eigene Verwaltungsangestellte. "Miteinander Frickingen" ist ein Beispiel, das zeigt, dass Projekte im Pflegebereich oft auf freiwilliger Basis gestartet werden – und nicht, weil Kommunen dazu verpflichtet sind (siehe unten stehenden Text im Kasten).

Teilhabe am Dorfleben

Ohne die Hilfe der Gemeinde Frickingen, da ist sich Lanz sicher, wäre "Miteinander" nicht so erfolgreich. "Die Gemeinde stellt uns kostenlos ein Büro und die Infrastruktur im Rathaus zur Verfügung und unterstützt uns finanziell", erklärt Lanz. "Das ist nicht in jeder Gemeinde selbstverständlich." Bürgermeister Jürgen Stukle spricht von einer "ganz wichtigen Einrichtung" mit dem Ziel, dass möglichst viele Menschen möglichst lange am Geschehen in der Nachbarschaft teilhaben können. Und für Stukle ist die Versorgung "auch ein Aufgabenfeld der Kommunen".

"Der Verein Miteinander ist Teil eines Prozesses, der den sozialen Lebensraum in der Nachbarschaft langfristig stärkt." Erika Lanz, ...
"Der Verein Miteinander ist Teil eines Prozesses, der den sozialen Lebensraum in der Nachbarschaft langfristig stärkt." Erika Lanz, Miteinander Frickingen e.V. | Bild: Erika Lanz

"Miteinander" zählt inzwischen über 300 Mitglieder. 46 Menschen helfen wöchentlich 75 pflegebedürftigen Personen. Im Monat kommen so 320 Arbeitsstunden zusammen – alles ehrenamtlich. "Unsere Aufgaben beginnen bei einfachen Hilfstätigkeiten wie dem Waschen der Wäsche oder dem Einkaufen", sagt Lanz. In anderen Fällen kämen die Helferinnen und Helfer vorbei, um spazieren zu gehen, Brettspiele zu spielen, "oder einfach nur da zu sein". Außerdem bietet der Verein noch einen Begleitdienst, etwa zum Arzt oder zum Friseur, sowie eine Essensversorgung.

Kooperation im Landkreis

Zusammen mit der Sozialstation Bodensee entsteht jetzt sogar eine weiterführende Kooperation: "Ich denke, dass viele Menschen einen Wunsch nach einem Ansprechpartner haben", sagt Wolfgang Jauch, Vorstandsvorsitzender der Sozialstation Bodensee. Geplant ist, dass eine Pflegekraft an zwei Tagen in der Woche in Frickingen vor Ort sein und Bürgerinnen und Bürger zu Pflege- und Versicherungsthemen beraten wird.

"Die Begegnung junger und alter Menschen ist ein wichtiger Schritt in der Erziehung und nicht immer durch die Familie gegeben." Jörg ...
"Die Begegnung junger und alter Menschen ist ein wichtiger Schritt in der Erziehung und nicht immer durch die Familie gegeben." Jörg Allgayer, Geschäftsführer Vinzenz von Paul GmbH | Bild: Rainer Kwiotek

Auch die Gemeinde Wald handelte nicht aus einer Pflicht heraus, als sie ein Mehrgenerationsprojekt startete. Dort war es eher ein glücklicher Zufall, der die Gemeinde mit einem Träger zusammenbrachte.

Wald benötigte ursprünglich neue Kindertages-Plätze. "Die Kinderbetreuung spielt eine bedeutende Rolle bei der Zuzugsentscheidung", erklärt Michael Wenzler vom Walder Hauptamt. Sollen die Einwohnerzahlen der Gemeinde weiterhin stabil bleiben, ist sie auf Betreuungsplätze angewiesen. Gleichzeitig war die Vinzenz von Paul GmbH auf der Suche nach einem Standort für eine Tagespflegeeinrichtung. "Wir haben den Bedarf für eine Tagespflege in Wald gesehen und bisher mit der Gemeinde immer gut zusammengearbeitet", sagt Jörg Allgayer, Geschäftsführer der Vinzenz von Paul GmbH.

Unter Zeitdruck

Aus diesen Nöten entstand dann ein neues Projekt: Ein Mehrgenerationenhaus, in dem Kindergarten und Tagespflege unter einem Dach stattfinden. Damit das „innovative Projekt“, wie Michael Wenzler es nennt, umgesetzt werden kann, muss die Gemeinde aber noch ein paar Hürden überwinden. So haben Bewohner Bedenken wegen des Standortes angemeldet, außerdem müssen bis Jahresende 300 000 Euro verbaut sein – sonst entfallen wichtige Zuschüsse. Die Gemeinde hat nun die Arbeiten ausgeschrieben und Wenzler ist „zuversichtlich, dass wir rechtzeitig starten können“.

Oft sind Gemeinden aber auch selbst Träger einer Einrichtung. In Markdorf zum Beispiel hat der städtische Spitalfonds, zu dem unter anderem auch ein Altenpflegeheim gehört, eine lange Tradition. Auch hier steht vor allem die Gemeinnützigkeit im Hintergrund – und keine gesetzliche Verpflichtung.

Das Heim in Markdorf bietet aktuell 40 Pflegeplätze – ein vergleichsweise kleines Heim, was sich in der Wirtschaftlichkeit niederschlägt: Die Altenpflege ist nichts, womit die Stadt Geld verdienen kann. Vielmehr ist sie regelmäßig für hohe Verluste im Haushalt der Stadt verantwortlich. So gab es 2017 ein Minus von gut 500 000 Euro, der größte Teil verursacht durch die Altenpflege des Fonds. Geschäftsführer Heinrich Lang verweist aber darauf, dass der Fonds kein gewinnorientiertes Unternehmen sei, sondern der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Gerade ist Lang mit der "Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzeptes zur Pflege und Betreuung" vertraut. Denn ab 2019 darf es keine Doppelzimmer in Altenheimen mehr geben. In Markdorf fallen dann sechs Plätze weg, das Heim wird noch kleiner. Heinrich Lang ist zuversichtlich: "Auch bisher werden vielerorts Pflegeheime in der Größenordnung unserer Einrichtung erfolgreich betrieben."

Eveline Schories (links) und ihre Pflegerin, Dorota Mazurewicz.
Eveline Schories (links) und ihre Pflegerin, Dorota Mazurewicz. | Bild: Andreas Strobel

Zuständigkeit ungeklärt

Zuständigkeit ungeklärt

Neue Pflegeplätze müssen dringend geschaffen werden. Wer genau zu was verpflichtet ist, bleibt aber oft unklar.

Dass die Zahl zu pflegender Menschen bundesweit zunimmt und weiter zunehmen wird, ist bekannt. Wie stark diese Zunahme allerdings ausfällt, lässt sich nicht so einfach vorhersagen. Eine Schätzung ist aber unabdingbar, damit die Versorgung überall sichergestellt ist. Nicht weniger problematisch wäre es, wenn Kapazitäten entstünden und dann ungenutzt blieben.

Um das zu vermeiden, ist das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, den Landespflegeplan zu erstellen. Der soll laut Landespflegegesetz aus dem Jahr 1995 die Ziele für eine "Grundversorgung der Bevölkerung" darstellen und zeigen, wie viele stationäre und teilstationäre Plätze an welchen Standpunkten benötigt werden. Der Plan bestimmte ebenfalls, wohin Fördergelder des Landes flossen – zumindest bis die Förderung 2010 eingestellt wurde.

Gleichzeitig ist er bis heute Grundlage für die Kreispflegepläne, mit denen auf kommunaler Ebene gearbeitet werden kann, wenn es um die Pflegeplatzplanung geht. Dabei werden dann laut Pflegegesetz nicht nur die Kommunen, sondern auch die "an der örtlichen pflegerischen Versorgung Beteiligten" mit einbezogen – also private und gemeinnützige Anbieter im Pflegebereich.

Nachdem 2010 die Förderung des Landes auslief, sollte auch die Planung eingestellt werden: „Zunächst sah es so aus, dass wir diese Bedarfseckwerte nach Auslaufen der Förderung nicht mehr erhalten“, sagt Robert Schwarz, Pressesprecher des Bodenseekreises. Doch der Landkreistag habe sich für die Belange der Kreise eingesetzt und erreicht, dass die Zahlen bis 2025 weitergeführt werden.

Das Sozialministerium widerspricht: „Der Landespflegeplan wurde letztmals im Jahr 2007 mit kreisspezifischen Bedarfseckwerten für das Jahr 2015 fortgeschrieben“, erklärt Pressesprecher Markus Jox. Er verweist außerdem auf einen aktuellen Gesetzesentwurf. Dort heißt es in Bezug auf das Landespflegegesetz gar: "Die Paragraphen 1 bis 4 und 16 werden aufgehoben." Paragraph 3 verpflichtet das Ministerium bisher zum Erstellen des Plans.

Als Grund gibt das Ministerium an, mit dem Wegfall der Förderung habe die Planung ihren wesentlichen Sinn verloren. Außerdem wolle man mehr mit den Beteiligten vor Ort zusammenarbeiten und regional angepasste Strukturen finden: "Damit unverträglich ist eine landesweite und allein auf stationäre Versorgung ausgerichtete Planung", heißt es bei der Pressestelle.

Aber auch bisher scheinen die Zuständigkeiten im Pflegebereich unterschiedlich bewertet zu werden. "Wird die notwendige Grundversorgung nicht durch freigemeinnützige und private Träger sichergestellt, so sind Stadt- und Landkreise hierzu verpflichtet", heißt es im Landespflegegesetz. Die Pressestelle der Stadt Überlingen, wo aktuell ein Pflegezentrum durch den stadteigenen Spitalfonds gebaut wird, widerspricht: "Eine Stadt ist nicht verpflichtet, Pflegeheime zu bauen oder zu betreiben."

Und auch Robert Schwarz, Pressesprecher des Bodenseekreises, spricht davon, dass sich aus der Kreispflegeplanung an sich keine Verpflichtungen ergäben: "Das sind rein informative Planungen ohne Verbindlichkeit." Die Planung erfülle einen anderen Zweck: "Der Plan soll Impulse geben und die Akteure möglichst gut vernetzen." Die Gemeinden hätten sowieso ein Interesse an einer guten Versorgung – schließlich gehe es immer auch um langjährige Anwohner.