Jonas Ganslmeier

Als eines der beliebtesten Ziele in Überlingen lockt die Bodensee-Therme Besucher aus der ganzen Region an. Auch das Strandbad West und der Uferpark eignen sich ideal für einen Ausflug am Wochenende. Für Anreisende mit dem Auto wird es jedoch häufig zur Mission des Tages, überhaupt einen Parkplatz zu finden.

Nach nervtötender Suche werden viele in einem Engpass oberhalb der Bahnstation Therme fündig. Beschilderungen, die auf ein Parkverbot hinweisen, gibt es keine. Deshalb wundert sich Besucher Erwin Sinner, dass der Abschleppdienst hier regelmäßig zugange ist. „Allein an einem Sonntag wurden drei Fahrzeuge abgeschleppt“, erzählt er. Es seien häufig die Autos von Touristen.

Sorge, dass die Abschleppaktion Touristen vergrätzt

Der 60-Jährige wohnt in Marbach am Necker, kommt aber regelmäßig nach Überlingen, um seine Tochter zu besuchen. Ihm fiel das ungewöhnliche Abschleppen schon im Vorjahr auf. „Rechtlich dürften die Abschleppaktionen sicherlich in Ordnung sein, um im Einsatzfall auch breiteren Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt freizuhalten“, sagt er.

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Jedoch fragt er sich, warum es keine Beschilderung oder Kennzeichnung gibt, die deutlich auf ein Parkverbot hinweist. „Aufgabe der Stadtverwaltung ist, dass man Touristen nicht ins offene Messer laufen lässt, sondern das von vornherein vermeidet.“ Zumal auch ein Rettungsfahrzeug wertvolle Zeit verliere, wenn gerade eine Abschleppaktion laufe.

Mindestens 2,75 Meter breit muss die Durchfahrt sein

Die Stadtverwaltung räumt auf Nachfrage des SÜDKURIER ein: „Der Engpass an der oberen Bahnhofstraße ist tatsächlich eine sensible Stelle.“ Und weiter: „Sie ist eine sehr schmale Straße und nicht durchgängig gleich breit.“ Durch die Hanglage und die unterschiedliche Ausdehnung der Grundstücke sei der Engpass historisch ungleichmäßig breit gewachsen. „Dies hat zur Folge, dass je nach Stelle und abhängig von der Fahrzeugbreite das Parken zulässig ist“, erklärt die Pressestelle.

Die obere Bahnhofstraße
Die obere Bahnhofstraße | Bild: Jonas Ganslmeier

Beschilderung aus rechtlichen Gründen nicht möglich

Autofahrer müssen demnach selbst prüfen, ob ihr geparktes Fahrzeug genug Raum für eine bequeme Durchfahrt sichert. „Sofern eine Restfahrbahnbreite von 2,75 Metern unterschritten wird, werden Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen grundsätzlich abgeschleppt“, erläutert die Pressestelle. Ein einfaches Warnschild aufzustellen, um auf die Regelung aufmerksam zu machen, kommt jedoch nicht in Frage. Denn laut der Straßenverkehrsordnung dürfen keine Verkehrszeichen aufgestellt werden, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben.

Ein weiteres Parkhaus wird es nicht geben

Die Frage, ob die Stadt erwägt, ein weiteres Parkhaus zu bauen, beantwortet die Pressestelle mit einem klaren Nein. Mit Parkhaus und Parkplatz Therme sowie dem Parkhaus West stünden im Westen der Stadt ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Zwar könne die Kapazität in Spitzenzeiten durchaus erschöpft sein, jedoch lohne sich die Investition in ein neues Parkhaus nicht.

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