Das Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan „Rauensteinstraße Ost“ erfüllt nach Einschätzung der Stadtverwaltung alle gesetzlichen Vorgaben. In ihrer Sitzungsvorlage zum 24. September legt die Verwaltung dem Gemeinderat nahe, das Begehren für zulässig zu erklären und als Termin für den Bürgerentscheid den 14. Dezember 2025 festzulegen.

3919 gültig, 1183 ungültig

Die Bürgerinitiative „Landschaftspark St. Leonhard“ hatte am 19. August 5102 Unterschriften im Bauamt abgegeben. Das Wahlamt hat diese nun geprüft: 3919 sind gültig, 1183 ungültig. Letztere betrafen etwa Menschen ohne Hauptwohnsitz in Überlingen, Jugendliche unter 16 Jahren oder Mehrfachunterzeichnungen. Gleichwohl wurde das Quorum von rund 1290 Unterschriften (7 Prozent der Stimmberechtigten) deutlich überschritten – gut das Dreifache der erforderlichen Zahl.

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Die Verwaltungsvorlage macht deutlich: Das Verfahren ist formal nicht zu beanstanden. Die Frage sei klar formuliert („Sind Sie dafür, den Beschluss des Gemeinderats vom 28. Mai 2025 zur Aufstellung eines Bebauungsplans ‚Rauensteinstraße Ost‘ aufzuheben und damit die dortige Grünfläche zu erhalten?“). Auch ein Kostendeckungsvorschlag sei nicht nötig, da das Begehren lediglich den Status quo erhalten will und keine zusätzlichen Ausgaben auslöst.

Juristisch geprüft wurde der zweite Teil der Frage. Ein Fachanwalt, auf den sich die Stadt beruft, verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim aus dem Jahr 2024. Darin heißt es sinngemäß: Auch wenn eine Frage zwei Teile enthält, ist sie zulässig, solange beide Aspekte erkennbar auf dasselbe Ziel hinauslaufen und die Bürger mit einem einfachen Ja oder Nein klar abstimmen können.

Sofort beenden oder Bürgerentscheid?

Der Gemeinderat hat nun zwei Optionen: Er kann sich das Anliegen der Initiative zu Eigen machen und den Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zurücknehmen. Dann wäre das Verfahren sofort beendet, ein Bürgerentscheid wäre nicht mehr nötig. Die Alternative: Der Gemeinderat hält am Beschluss fest. In diesem Fall würde die Bürgerschaft voraussichtlich am 14. Dezember entscheiden. Damit das Begehren Erfolg hat, müsste mindestens ein Fünftel aller Stimmberechtigten, also rund 3700 Menschen, mit Ja stimmen.

Am 28. Mai hatte der Gemeinderat mit 12:11 Stimmen beschlossen, die Planung für ein Wohngebiet am östlichen Rand der Kernstadt einzuleiten. Befürworter sehen darin eine Chance für bezahlbaren Wohnraum auf städtischem Grund. Gegner verweisen auf den ökologischen Wert der Fläche.

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Schon kurz nach dem Beschluss formierte sich Widerstand. Seit Anfang Juni sammelte die Bürgerinitiative Unterschriften, unterstützt von Naturschützern, Anwohnern und zahlreichen Bürgern aus der Stadt. Der Verein „Mehr Demokratie“ sprach zuletzt von einem der bedeutendsten Bürgerbegehren in Baden-Württemberg der vergangenen 20 Jahre, bezog sich allerdings auf die mehr als 5000 Unterschriften. Von denen haben sich nun gut 3900 als gültig erwiesen.

Am Mittwoch, 24. September, fällt die Entscheidung im Gemeinderat. Gibt er dem Bürgerbegehren nicht statt, sind die Überlingerinnen und Überlinger am Zug. Die Bürgerschaft müsste entscheiden, ob die Pläne für „Rauenstein Ost“ gestoppt werden.