Mehrmals hat es in den vergangenen Wochen Diskussionen zwischen Autofahrern und Ordnungsbeamten auf dem Platz westlich des Bahnhofs Überlingen Therme gegeben. Grund für den Ärger waren Strafzettel, die die Beamten dort verteilten. Drei betroffene Autofahrer wenden sich jetzt mit ihren Stellungnahmen an die Öffentlichkeit.

Das könnte Sie auch interessieren

Oliver Schirling aus Sipplingen parkte während eines Familienausflugs auf besagtem Platz, weil er kein Halteverbotsschild sah und davon ausging, er könne die Fläche kostenlos als Parkplatz nutzen. „Als wir dann aus der Therme zurückkamen, fanden wir einen Strafzettel über 55 Euro. Angeblich, weil wir auf dem Gehweg geparkt hätten“, schreibt Schirling in seinem Brief.

Nicht nur er sei davon betroffen gewesen, berichtet er seine Beobachtungen, alle zu der Zeit abgestellten Fahrzeuge hätten einen solchen Strafzettel bekommen. Auch, dass es 55 Euro Strafe gab, macht stutzig. Denn nach aktuellem Bußgeldkatalog gilt für das rechtswidrige Parken auf einem Gehweg eine Bußgeldsumme von 50 Euro. Erst wenn das abgestellte Fahrzeug andere Menschen behindert, werden 55 Euro fällig.

Angestellte müssen Verfahren weiter verfolgen

Schirling weiter: „Als Familienvater, der schon öfters mit dem Kinderwagen auf die Straße ausweichen musste, habe ich durchaus Verständnis, dass man gegen das Parken auf Gehwegen vorgeht. Aber wo soll denn auf diesem Platz der Gehweg sein?“

Wenn die Stadt in dem Bereich das Parken verbieten möchte, dann wäre eine entsprechende Beschilderung fair, schlägt der Familienvater vor. Sein Versuch, ein klärendes Telefonat mit einer Sachbearbeiterin der Stadt zu führen, scheiterte: „Aus dem Gespräch kam lediglich hervor, dass die Angestellten dazu angewiesen seien, die entsprechenden Verfahren weiter zu verfolgen und nicht einzustellen.“

Das könnte Sie auch interessieren

Armin Dürhammer aus Stockach teilt Oliver Schirlings Erfahrungen. Auch er habe westlich des Bahnhofs geparkt und dafür einen Strafzettel bekommen – wegen einer halben Stunde Parkzeit. „Da weit und breit kein Parkverbotsschild zu sehen war und dort auch andere Autos abgestellt waren, ging ich davon aus, dass ich dort legal parken darf“, nimmt auch er Stellung.

Der Bordstein markiert den Gehweg

Zu seiner Überraschung fand Dürhammer später einen Strafzettel vor. Ebenfalls über 55 Euro und dem Vermerk „Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg“. Er wandte sich umgehend per E-Mail an die Stadtverwaltung und erklärte darin seinen Standpunkt. Da auch er lediglich mehrmals die Antwort bekam, die Bußgeldstelle sei dazu angehalten, das Verfahren weiter zu verfolgen, meldete er sich mit einem Schreiben an Oberbürgermeister Jan Zeitler und den SÜDKURIER.

Darin schrieb Dürhammer unter anderem: „Ich denke, wir haben zu Zeiten der Pandemie andere Sorgen als Parksünden. Aber die Art und Weise, wie an dieser Stelle vorsätzlich Menschen ins offene Messer laufen gelassen werden, ist mir ein paar Zeilen wert.“ Ihm sei zu diesem Zeitpunkt bereits bewusst gewesen, dass sein Brief seinem Verfahren nichts mehr nutzen würde. Er habe aber die Hoffnung gehabt, es könne in Zukunft anderen helfen.

„Meine Bitte an die Stadt Überlingen ist, dass sie gerade jetzt in den schwierigen Zeiten Menschlichkeit und Wertschätzung zeigt und nicht auf irgendwelche verworrenen Regularien und Verordnungen besteht. Wer fahrlässig falsch parkt, soll und muss zahlen, das versteht sich. Aber so bitte nicht“, schreibt der Stockacher abschließend.

Bild 1: Parken auf dem Gehweg am LGS-Gelände: Jetzt nimmt die Stadt Stellung zu Vorwürfen der Abzocke
Bild: Nico Talenta

Jürgen Körner aus Sindelfingen fand seinen Strafzettel auf eine ganz besondere Art: „Als ich wegen des Nachfüllens von Scheibenwischwasser meine Motorhaube öffnete, entdeckte ich eine Verwarnung mit dem Hinweis ‚Verbotswidriges Parken auf dem Gehweg‘ im Motorraum.“ Auch Körner wandte sich mit einem Schreiben an das Ordnungsamt der Stadt Überlingen.

In seinem Brief erklärt er in mehreren Punkten, warum er die Rücknahme und Einstellung des Verwarnungsverfahrens beantragt. Körner beendet seinen Text mit der Ankündigung, sich gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörde zu wenden: „Sollten Sie meinem berechtigten Anliegen nicht entsprechen, werde ich den Sachverhalt dem Regierungspräsidium mitteilen und eine Fach- beziehungsweise Dienstaufsichtsbeschwerde eingeben.“

Jetzt nimmt die Stadt Stellung zu den Vorkommnissen

Seit dem 5. Januar ist der Vorplatz des Bahnhofgebäudes mit einer Absperrung versehen, um weiteres widerrechtliches Parken zu verhindern. Oliver Schirling, Armin Dürhammer und Jürgen Körner bringt das nichts mehr. Alle laufenden Verfahren begründet Andrea Winkler, Pressesprecherin der Stadt Überlingen, folgendermaßen: „Der Gehweg entlang der Bahnhofstraße mündet auf Höhe des Bahnhofsgebäudes in den dortigen öffentlichen Platzbereich und endet im weiteren Verlauf Richtung Westen an der Absperrung zum Bahngelände hin.“

Dabei verlaufe der Bordstein durchgehend und trenne somit eindeutig die Fahrbahn vom Gehweg. „Auch wenn sich die Fläche für Fußgänger verbreitert, ändert sich für Autofahrer nichts an dessen Status als Sonderweg. Das Parken oder Mitbenutzen des Gehwegs ist somit verboten“, schreibt sie weiter.

Was mit dem Platz in Zukunft passiert, ist ungewiss

Es soll zunächst geprüft werden, ob ein Parkplatz für bis zu zwölf öffentliche Parkplätze eingerichtet werden kann, teilt die Pressesprecherin auf Anfrage mit. Dazu zähle auch die Einrichtung eines oder mehrerer Behindertenparkplätze sowie ein Stellplatz für Taxibetriebe, die in die Prüfung mit eingeschlossen werden sollen.

Das könnte Sie auch interessieren

Auf der Fläche sei außerdem zu beachten, dass sich dort eine öffentliche Bushaltestelle befinde, bei der entsprechende Warte- und Aufstellflächen für ankommende und wartende Fahrgäste vorzuhalten seien. Winkler abschließend: „Für all diese Überlegungen bedarf es einer politischen Beratung und Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien.“