Die Stadt hat den Platz westlich des Bahnhofs Überlingen Therme am 5. Januar absperren lassen. Zu spät, vielen Besuchern bringt das nichts mehr. Gegen sie laufen bereits Verfahren wegen des rechtswidrigen Parkens auf einem Gehweg. Formal mag die Stadt Recht haben. Doch sind auch die Vorwürfe der Autofahrer berechtigt. Denn wenn die Stadt wirklich verhindern wollte, dass man hier parkt, dann hätte sie früher andere Maßnahmen ergreifen können.

Stattdessen verteilten Ordnungsbeamte über mehrere Wochen hinweg fleißig Strafzettel an Autofahrer, die der vollen Überzeugung waren, sie könnten ihr Fahrzeug auf besagtem Platz legal und kostenfrei abstellen. Besonders ärgerlich: Halte- oder Parkverbotsschilder gibt und gab es an dem ehemaligen Wendeplatz der LGS-Shuttlebusse keine.

Das könnte Sie auch interessieren

Parken auf Gehwegen ist verboten

Als Grund für die Strafzettel gibt das Ordnungsamt an, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist. Klingt einleuchtend. Nur ist am Platz westlich des Bahnhofs schwer ersichtlich, was zum Gehweg gehört und was nicht. Zudem lädt der stellenweise abgesenkte Bordstein Parkplatzsuchende geradezu ein, auf die dahinterliegende freie Fläche zu fahren.

Es war der richtige Schritt, den Bereich einzuzäunen. Doch zeigt er auch: Die Stadt Überlingen ist sich wohl selbst nicht einig, wie eindeutig die rechtliche Situation dort ist.