Um 6.20 Uhr schlafen andere noch. Nicht die ehrenamtlichen Kräfte des Löschzugs der Überlinger Feuerwehr, die am Montagmorgen zu einem Einsatz ins Altenzentrum der Diakonie am Schättlisberg ausgerückt sind. Der Vorfall entpuppte sich als ein Fehlalarm. Wie Heimleitung und Feuerwehr versichern, war die Lage so schnell geklärt, dass eine Evakuierung des Gebäudes, in dem bewegungsunfähige und/oder demente Menschen leben, noch nicht vorgenommen worden ist.
Der Alarm ging von einer automatischen Brandmeldeanlage (BMA) aus. Sie sind in besonders schützenswerten Objekten wie Hotels, Altenheimen oder Industrieanlagen Pflicht. Sie werden entweder von der Behörde oder von Versicherungen oder von beiden Stellen gefordert.
Martin Scheerer, Sprecher des Kreisfeuerwehrverbands, geht in allgemeiner Weise, ohne direkten Bezug auf den Vorfall von Montag, auf das dahinter liegende System ein. Brandmeldeanlagen sind demnach ein System aus vernetzten Sensoren, die auf Rauch, Hitze oder auch Wasser reagieren und alarmieren. Der Alarm könne hausintern oder direkt bei der integrierten Leitstelle (ILS) auflaufen. Scheerer: „Die ILS alarmiert dann die für das Objekt zuständige Gemeindefeuerwehr.“ Das Alarmstichwort laute dann „F BMA“ und löst in der Regel den Einsatz eines Löschzugs aus, mit Einsatzleitwagen, zwei wasserführenden Löschfahrzeugen und einer Drehleiter.
Auf Verdacht: Feuerwehr rückt immer aus
Sinn und Zweck der automatischen Anlagen ist es, keine Zeit zu verlieren. Die Feuerwehr geht laut Scheerer immer davon aus, dass ein Alarm wegen einem bestätigten Brand ausgelöst wurde. „Deshalb auch der Kräfteansatz, um hier schnellstmöglich vor Ort reagieren zu können, Personen zu retten und Schäden zu minimieren.“ Bei Eintreffen der Feuerwehr überprüfe der Einsatzleiter, in welchem Bereich des Objekts der Alarm ausgelöst wurde. Scheerer: „Mit hier hinterlegten Objektplänen, auch Feuerwehrlaufkarten genannt, wird dieser Melder aufgesucht und kontrolliert. So kann zweifelsfrei festgestellt werden, dass entweder ein Schadensereignis vorliegt, oder eben nicht.“ Erst die Erkundung durch den Einsatzleiter könne zu einer Entwarnung führen.
Brandalarm, Täuschungsalarm, Fehlalarm
Scheerer ordnet drei Arten von Alarmen zu: Der Brandalarm: Es liegt ein Brandereignis vor, zum Beispiel durch eine von einem Kurzschluss verursachte Rauchentwicklung. Der Täuschungsalarm: Hier löste die automatische Brandmeldeanlage zwar in korrekter Funktion aus, beispielsweise wegen Wasserdampf oder Zigarettenrauch, es liegt aber kein Schadensereignis vor. Der Fehlalarm: Hier hat die Anlage aus unbekanntem Grund, zum Beispiel wegen einer technischen Fehlfunktion, alarmiert.
Und wer zahlt? Scheerer: „Täuschungs- und Fehlalarme sind in der Regel kostenpflichtig für den Betreiber und werden von der Gemeinde in Rechnung gestellt.“