Auch wenn Mechthild Knösel nach jahrelangem Einsatz etwas verzweifelt wirkt: Aufgeben ist für sie keine Option. „Es muss sich etwas tun, jetzt ist eigentlich der perfekte Zeitpunkt nach der Tönnies-Affäre“, sagt die Frau, die seit 15 Jahren den Rinderbereich auf dem Hofgut Rengoldshausen leitet.

Eine wesensgemäße Rinderhaltung hat für sie oberste Priorität. Bisher lässt Knösel, je nachdem wo das Fleisch hingeht, im Schlachthof Überlingen oder bei der Landmetzgerei Lallathin in Herdwangen schlachten, was auch gut funktioniere.
Da sie aber das System der Schlachtung generell kritisiert, setzt sie sich seit 2015 für eine Gruppe von Milchviehbetrieben am Bodensee für eine alternative Form ein, wie Yvonne Oexle-Buhr stellvertretend für Mechthild Knösel in einer Pressemitteilung informiert. Knösel stemmt sich vehement gegen den Transport ihrer Tiere zum Schlachthaus und verfolgt eine Lösung, bei der die Tötung der Rinder auf dem Hof vorgenommen wird. Aus diesem Grund übernahm sie das Konzept der mobilen Schlachtbox (MSB).

Doch woran hapert es bei den Plänen von Mechthild Knösel noch? Bei ihren Rindern kann, so Oexle-Buhr in der Pressemitteilung, derzeit nur die Bolzenschuss-Betäubung angewendet werden. Der Kugelschuss sei zwar laut EU-Verordnung zugelassen, in Teilen Deutschlands jedoch nicht erlaubt. Nur ganzjährig frei gehaltene Rinder dürfen nach dieser Methode betäubt werden. Dies geschieht auf der Weide aus kurzer Distanz. Knösel könne aber keine ganzjährige Freilandhaltung ermöglichen.
Der Metzger muss sich im geschlossenen Raum befinden
Für den Bolzenschuss im Stall gelte ein Beschluss: Laut diesem müsse das Tier nach der Betäubung, die in seiner gewohnten Umgebung stattfinden soll, innerhalb von 60 Sekunden in die Box gebracht werden, wo es im Anschluss entblutet werde.
Die mobile Schlachtbox schien zunächst die perfekte Lösung zu sein. „Das betäubte Tier wird sofort in die Box gebracht, sodass der Metzger von außen den Bruststich durchführen kann“, erläutert Knösel. Dieser Vorgang dauere etwa zwischen zehn und 20 Sekunden, danach werde die Seitenklappe verschlossen und die Box sei zu. Diese für zehn bis 20 Sekunden geöffnete Seitenklappe sei aber nach wie vor der Grund für die zuständigen Behörden, das Vorgehen nicht zuzulassen.
Denn die eigentliche Tötung durch Blutentzug, also durch den Stich, muss laut den Richtlinien aus Hygienegründen zwingend in der geschlossenen Räumlichkeit der mobilen Schlachteinheit erfolgen. Und da sei das Argument der Behörden, dass sich zum Entbluten des Tieres nicht nur das Schlachttier, sondern auch der Metzger im geschlossenen Raum befinden müsse. Eine Forderung, die laut Mechthild Knösel sinnlos ist. „Ich habe dafür überhaupt kein Verständnis“, sagt sie.

Knösel und die Schlachthofinitiative Überlingen bleiben zuversichtlich
Trotz der für sie schwierigen Umstände zeigt sie sich zuversichtlich: „In vielen Ländern und Regionen wurde die mobile Schlachtbox entsprechend den letzten Forderungen weiterentwickelt. Wir hoffen jetzt einfach, dass wir endlich eine Zustimmung im Sinne des Tierwohls bekommen.“
Auch die Schlachthofinitiative Überlingen, die die mobilen Schlachtungen auf dem Hofgut – so ist es geplant – übernehmen wird, steht bereit: „Es ist eine tolle Sache. Wir stehen voll hinter der Hofschlachtung“, sagt Matthias Minister, Geschäftsführer der Schlachthofinitiative Überlingen und Inhaber der Fairfleisch GmbH.

Gegen Ende September, so Minister, werde auf dem Hofgut eine Probeschlachtung stattfinden. Das Regierungspräsidium Tübingen werde überprüfen, ob die MSB eingesetzt werden darf. „Ich bin überzeugt, dass die Schlachtbox die Kriterien erfüllt und wir bald starten können“, sagt Minister. Nur noch ein paar technische Hausaufgaben müsse der Überlinger Schlachthof dann noch erledigen.