Oliven, eingelegte Tomaten, Pesto, Aufstriche – die Feinkostwaren von Majid Darachshan liegen alle offen und unverpackt in Edelstahlbehältern an seinem Stand auf dem Wochenmarkt in Überlingen. Wer bestellt, bekommt sie in Kunststoffbecher oder Tüten abgepackt. Füllt er seine Waren auch in vom Kunden mitgebrachte Behälter? „Selbstverständlich“, erwidert Darachshan. Samstags kommen etwa 40 Prozent seiner Kunden mit eigenen Behältern, schätzt er.
Keine Mehrwegbehälter hinter der Metzgertheke

Michaela Tamaktaoui, Fleischwarenfachverkäuferin bei der Metzgerei Otto Müller, erklärt, sie dürfe Gefäße auf der Theke mit Fleisch und Wurst füllen, aber nicht entgegennehmen und hinter den Glasschutz stellen. „Man kennt die Vorgeschichte ja nicht“, ergänzt ihr Kollege Helmut Meyer. Deshalb bleiben private Mehrwegbehälter in der Regel zu Hause. Dasselbe gilt auch für die Fleischer auf dem Wochenmarkt.
Gastronomen können selbst entscheiden
Nach Lars Gäbler, Pressesprecher des Landratsamts Bodenseekreis, spielt es keine Rolle, ob der Verkauf im Laden oder im Freien stattfinde: „Es gibt für diesen Bereich keine unterschiedlichen Gesetzeslagen.“ Gäbler schreibt: „Was Gastronomie betrifft, so dürfen die Lokale selbst darüber entscheiden, ob sie mitgebrachte Behälter akzeptieren oder nicht.“ Er fasst zusammen: „Sofern es angeboten wird, könnten Kunden auf Einweg- oder Mehrwegbehälter des Anbieters zurückgreifen oder eben, mit Zustimmung des Händlers und unter Einhaltung der hygienischen Anforderungen, eigene Behältnisse mitbringen.“
Einwegverpackungen nicht im Preis einkalkuliert
Laut Pino Arena, Inhaber unter anderem des „Allegretto“ in der Greth, seien außer Pizza-Kartons Einwegverpackungen im Preis nicht einkalkuliert. Nimmt ein Gast beispielsweise sein Essen mit nach Hause, weil er im Lokal nur die Hälfte schafft, koste dies den Gastronomen mehr, als wenn er das Gericht im Lokal auf dem Teller serviere, sagt Arena. Mitgebrachte Mehrwegbehälter würden in seinen Restaurants grundsätzlich akzeptiert. Allerdings sieht er das nicht unproblematisch: „Wer ist schuld, wenn mein Essen aus einem verunreinigten Behälter gegessen wird?“
Verantwortung beschränkt sich auf Lebensmittel bis zum Umfüllen
Auf einem Merkblatt des Lebensmittelverbands heißt es, dass sich die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers auf die einwandfreie Beschaffenheit des Lebensmittels bis zum Einfüllvorgang beschränke: „Da das Behältnis Kundeneigentum ist und auf explizite Veranlassung des Kunden befüllt wird“, heißt es weiter, „kann dem Unternehmer keine Verantwortung für die Eignung und Beschaffenheit der Behältnisse zugerechnet werden.“
Im Nudelladen nutzen noch wenige Kunden das Angebot

Im Nudelladen können die Kunden lose Nudeln, Trockenware und Nüsse unverpackt kaufen. Wer etwas in einen eigenen Behälter abgefüllt haben möchte, der stellt diesen auf einem Tablett ab und die Waage wird entsprechend tariert. So komme der Behälter weder mit Waage noch mit Ware in Berührung, erklärt Mitarbeiterin Lucia Ofori. In erster Linie gehe es beim unverpackten Angebot darum, Müll zu vermeiden. Zum Angebot selbst sagt Ofori: „Es wird noch zu wenig genutzt.“ Es fehle noch das Bewusstsein, Müll vermeiden zu wollen. Unverpackte Produkte verkauft der Nudelladen günstiger als abgepackte Waren. Unverpackte Ware einzukaufen sei nachhaltiger, „da man auch kleine Mengen abfüllen kann und keine Reste lange im Schrank bleiben“.
Pfandsystem beim Kaffee zum Mitnehmen

Nachhaltigkeit ist auch das Stichwort in der Kaffeerösterei Kabo, die Recup-Becher anbietet. Einwegbecher gibt es keine. Im Café in der Spitalgasse werden ausschließlich wiederverwendbare Kunststoffbecher ausgegeben, sagt Mitarbeiterin Nina Dufner. Auf diese werde ein Pfand erhoben und sie können an sämtlichen Lokalen, die sich am Recup-System beteiligen, ungespült abgegeben werden. Den Pfandbetrag erhält man dann zurück. Es sei also nicht notwendig, das Trinkgefäß wieder ins selben Café zurückzubringen.
Hin und wieder bringen Menschen auch ihre eigenen Becher mit. Dann lasse sie den Espresso in einen hauseigenen Behälter laufen und gieße ihn anschließend in das private Gefäß um, sagt Dufner. Am Ende bleibt also: Wer Lebensmittel in eigenen Behältern mitnehmen will, ist selbst verantwortlich, einen hygienisch einwandfreien Behälter zu überreichen, während die Gastronomen und Verkäufer für eine einwandfreie Ware verantwortlich sind.