Um Wohnraum in Unteruhldingen zu sichern, hat der Gemeinderat die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Steuerung Ferienwohnungen Unteruhldingen Süd“ beschlossen. Damit soll vermieden werden, dass durch die vermehrte Zulassung von Nutzungsänderungen von allgemeinem Wohnen in Ferienwohnungen das Gebiet schleichend „umkippt“, weg vom vorrangigen Wohnen. „Im Grunde genommen ist das ein maßvolles Steuerelement“, befand Gemeinderat Martin Möcking (JB), „ein fairer Kompromiss und kein Verbot“.
Es kommen vermehrt Anträge auf Nutzungsänderung
Ortsbaumeister Fabian Stephan erklärte, dass im touristisch geprägten Unteruhldingen in den zurückliegenden Monaten vermehrt solche Anträge auf Nutzungsänderung eingegangen seien. „Allerdings stellt sich das Quartier insgesamt als allgemeines Wohngebiet dar und dient vorrangig dem Wohnen“, sagte Stephan.
Die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gelte es zu sichern. Nähmen Ferienwohnungen überhand, führe dies zu einer ungesunden Mietpreisentwicklung. Stephan fügte an: „In der gesamten Gemeinde und auch im Ortsteil Unteruhldingen ist ein zunehmend steigender Druck auf den Wohnungsbestand zu verzeichnen.“
Kaum Flächen für Neubaugebiete vorhanden
Durch die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen werde die allgemeine Wohnnutzung zunehmend verdrängt, hieß es in den Ausführungen des Ortsbaumeisters weiter. „Dringend benötigter Wohnraum steht der Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung.“ Mieten und Immobilienpreise stiegen als Folge dieser Entwicklung, Menschen mit normalem Einkommen könnten sich diese Wohnlagen nicht mehr leisten. „Da Flächen für Ersatzneubaugebiete in der Gemeinde, die ausschließlich der Wohnnutzung zur Verfügung stehen, kaum vorhanden sind, besteht ein städtebaulicher Bedarf, die Genehmigung von Ferienwohnungen in diesen Bereichen zu steuern.“

Gemeinsam mit der für Unteruhldingen geltenden Satzung nach Paragraf 22 des Baugesetzbuchs, die eine Überhandnahme von Nebenwohnungen verhindert, solle mit dem Plan allgemeiner Wohnraum für Bürger entsprechend dem vorhandenen Gebietscharakter gesichert werden. „Ein vollständiger Ausschluss der Ferienwohnungsnutzungen soll nicht erfolgen“, so Stephan. „Ein solcher wäre unverhältnismäßig und auch im Hinblick darauf, dass der Tourismus auf einen gewissen Bestand an Ferienwohnungen angewiesen ist, nicht erwünscht.“
Zahl von Ferienwohnungen pro Gebäude wird festgelegt

Durch die Zulassung einer festgelegten Zahl von Ferienwohnungen pro Gebäude in einem untergeordneten Umfang solle durch den Plan deshalb eine Steuerung und gleichzeitig maßvolle Fortentwicklung ermöglicht werden. Als Vorbild sollen die jüngst erlassenen, unmittelbar angrenzenden Bebauungspläne „Waldweg Bayenwiesen“ und „Bergstraße“ dienen, die bereits Festsetzungen zur Steuerung von Ferienwohnungen enthalten. Diese sind hier auf maximal eine Wohneinheit je Wohngebäude beschränkt und dürfen 50 Prozent der Fläche der Wohnnutzung nicht überschreiten.
Bereits genehmigte Ferienwohnungen sind ausgenommen
Von der Regelung im neuen Bebauungsplan ausgenommen sind bereits bauplanungsrechtlich genehmigte Ferienwohnungen. Diese genießen Bestandsschutz. Zur Sicherung der Planungsziele beschloss der Gemeinderat zudem eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Damit wird festgelegt, dass zum einen bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden dürfen, zum anderen wertsteigernde, nicht genehmigungspflichtige Veränderungen an Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.