Ein jahrelanger Rechtsstreit endet mit einem Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Säckingen: Seit dem Jahr 2020 wirft ein heute 61-jähriger Mann einem 57-Jährigen vor, ihn im Zuge von Bauarbeiten betrogen zu haben. Vor dem Gericht bezeichnete er dessen Bauunternehmen unter anderem als „Gaunerfirma“.

Der Vorwurf des versuchten Betrugs, der von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden war, entpuppte während der Hauptverhandlung allerdings als haltlos, weswegen Richterin Stefanie Hauser der Forderung von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach einem Freispruch folgte.

Missverständnis führt zu Gerichtsverhandlung

Das Unternehmen, dessen Geschäftsführer der Angeklagte bis heute ist, hatte vor fünf Jahren Arbeiten am Dach eines Gebäudes ausgeführt und dabei eine Dachfolie verlegt. Dem Eigentümer wurde in diesem Zuge ein Vertrag vorgelegt, der für 1500 Euro und weitere 352 Euro jährlich für 15 Jahre eine Garantie für die Einhaltung der Verlegerichtlinien der Herstellerfirma gewähren sollte. Wenig später erfuhr er allerdings, dass der Hersteller der Dachfolie ohnehin eine kostenfreie Produktgarantie gewährt.

Er witterte einen Betrug, bei dem das Bauunternehmen ihn zu einem Vertragsabschluss bringen wolle, obwohl dieser Vertrag für die Gewährung der Garantie nicht notwendig sei, um ihn damit um mehrere tausend Euro seines Vermögens zu schädigen – ein Missverständnis, wie sich im Verlauf der Verhandlung herausstellte.

„Wenn überhaupt ein Kommunikationsproblem“

Denn wie der Angeklagte und sein Verteidiger Roger Strassberger detailliert und glaubhaft darlegten, muss zwischen der Produktgarantie und der Verlegegarantie unterschieden werden: Die Herstellerfirma garantiert lediglich die Qualität des Materials, das Bauunternehmen hingegen garantiert die Qualität der Bauarbeiten und die Einhaltung der Verlegerichtlinien, wie es im vorgelegten Vertrag klar formuliert worden war.

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Schnell waren sich folglich alle Prozessbeteiligten einig, dass keine Straftat, sondern „wenn überhaupt ein Kommunikationsproblem“, so Richterin Hauser, vorlag. Einzig der Eigentümer des Gebäudes blieb bei seinen Vorwürfen gegenüber dem Angeklagten. „Er wollte mich um 11.000 Euro schädigen“, sagte er und brachte darüber hinaus weitere Vorwürfe ins Spiel. In Bezug auf die Bauarbeiten des Unternehmens sprach er von „Vandalismus“, „billigem Material“ und einem „Sachschaden in sechsstelliger Höhe“.

„Er hat noch nie die Wahrheit gesagt“

Das Zivilverfahren gegen den Angeklagten hatte der 61-Jährige bereits verloren. Dennoch scheute er sich nicht, dessen Aussagen als „Lügenmärchen“ und das Bauunternehmen als „Gaunerfirma“ zu bezeichnen. „Er hat noch nie in seinem Leben die Wahrheit gesagt“, so der Zeuge, der mit zwei Koffern voller Akten und Materialproben des Daches in den Zeugenstand getreten war. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellten eine erhebliche Belastungstendenz und Widersprüchlichkeit in den Aussagen des Zeugen fest. In der Konsequenz plädierten beide für einen Freispruch, weswegen das Urteil umgehend rechtskräftig wurde.

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