Nach aktuellem Stand müssen durch die baden-württembergische Grundsteuerreform rund 2800 Grundstücksbesitzer aus Bad Säckingen eine höhere Steuer entrichten. Etwa 4500 Grundbesitzer profitieren hingegen von der Reform und müssen vermutlich weniger bezahlen. Dies geht aus den Zahlen hervor, die die Finanzbehörden bislang an das Bad Säckinger Rechnungsamt übermittelt haben. Wie deren Leiterin Bettina Huber nun im Gemeinderat mitteilte, sind diese Zahlen allerdings noch vorläufig. Bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute private und gewerbliche Grundstücke) sind bislang 91 Prozent der Bescheide erfasst. Bei der Grundsteuer A land- und forstwirtschaftliche Flächen) sind es 81 Prozent.
Stadt will sich durch die Reform nicht bereichern
Im städtischen Haushalt nimmt die Grundsteuer mit einer Summe von rund 4,4 Millionen Euro einen wichtigen Posten ein. Ziel ist, dass auch mit der Berechnung mit den neu festgesetzten Bodenrichtwerten die Grundsteuer „aufkommensneutral“ ist, in Zukunft also die selbe Summe in die städtischen Kassen gespült wird. „Wir wollen uns mit der Grundsteuerreform nicht bereichern“, so Bürgermeister Alexander Guhl, der auch darauf hinwies, dass die Hebesätze in Bad Säckingen seit über zehn Jahren unangetastet sind.
Für einzelnen Grundbesitzer wird‘s massiv
Für einzelne Grundbesitzer wird es allerdings zu erheblichen Verwerfungen durch den Steuerbescheid kommen. Wie Bettina Huber darstellte, gibt es durch die Neuberechnung der Bodenrichtwerte Einzelfälle mit eklatanten Abweichungen: So muss bei drei Grundstücken mit einer Verzehn- bis Verdreihundertfachung des bisherigen Satzes gerechnet werden. Auf der Gegenseite kommt es bei etwa 800 Fällen zu einer Reduzierung der Grundsteuer um über 70 Prozent. Beim Gros der Grundstückbesitzer liegt die neue Steuer im Bereich von plus/minus 50 Prozent des bisherigen Wertes. Mit den Grundsteuerbescheiden müssen die Grundbesitzer laut Bettina Huber etwa um den Jahreswechsel rechnen. Durch die Neufestsetzung der Bodenrichtwerte spielt die Grundstücksgröße nun eine wichtigere Rolle für die Steuerberechnung. Besitzer von Einfamilienhäusern mit großen Grundstücken müssen tendenziell mit einer höheren Steuer rechnen.
Widersprüchliche Ziele bei der AfD
Mit welchem Hebesatz die Grundstückseigentümer tatsächlich rechnen müssen, wird der Gemeinderat festlegen, wenn alle Messbescheide vorliegen. Die AfD-Fraktion hatte – wie schon in anderen Kommunen im ganzen Land – einen Antrag zu den künftigen Hebesätzen gestellt: Damit sollten zwei Ziele festgeschrieben werden: zum einen soll die Grundsteuer für die Stadt aufkommensneutral bleiben, zum anderen sollen die Hebesätze so festgelegt werden, dass kein Grundstückeigentümer mit einer Steigerung von mehr als 30 Prozent belastet wird. „Beide Ziele sind nicht miteinander vereinbar“, erklärte Kämmerin Bettina Huber. Zur Abstimmung wurden sie dennoch gestellt. Einstimmig bekannte sich der Gemeinderat zur Aufkommensneutralität. Das zweite Ziel wurde folgerichtig abgelehnt.