Fälle von berauschten Fahrern, die von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden, kommen immer wieder vor. Allein im Kreis Waldshut deckte die Polizei im vergangenen Jahr 517 Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss durch Kontrollen auf.
„Das sind nur die Fahrten ohne Unfälle“, erklärt Polizeisprecher Mathias Albicker. Christof Schmidt von der Führerscheinstelle des Landratsamts in Waldshut weiß, dass dabei nicht nur Alkohol eine Rolle spielt: „Die klassischen Fälle sind Alkohol, aber auch Drogen, wie Cannabis.“ Aber wie sehen solche Kontrollen aus und wie wird getestet?
Wie entscheidet die Polizei, welche Fahrer kontrolliert werden?
Bevor ein Fahrer auf Drogen, oder Alkohol kontrolliert wird, gelte zunächst ein Anfangsverdacht. Dazu zählen typischerweise Symptome, wie Ausfallerscheinungen, oder Unaufmerksamkeit. Ob sich ein Verdacht tatsächlich erhärtet, zeigt sich bei der anschließenden ersten Kontrolle, die je nach Situation unterschiedlich sein kann.
Was für Tests werden eingesetzt?
Das prominenteste Testgerät ist der Alkomat, mit welchem der Atemalkoholwert gemessen wird. Wie Albicker erklärt gibt es den ungeeichten Alkomat, der einen ungefähren Wert angibt, und den beweissicheren Alkomat.

Letzteren gibt es jedoch nur auf größeren Polizeiwachen, beispielsweise in Waldshut oder Bad Säckingen. „Der beweissichere Alkomat ist mittlerweile sehr, sehr genau“, so Albicker. Allerdings sei die Handhabung nicht immer praktikabel. „Man braucht ein großes Lungenvolumen“, weiß Albicker.

Und so sieht es aus, wenn der beweissichere Alkomat im Einsatz ist:
Wie wird der Konsum von Drogen nachgewiesen?
Steht ein Fahrer unter Verdacht Drogen konsumiert zu haben, kommen im Kreis Waldshut Urintests zum Einsatz. „Je nachdem werden diese noch vor Ort, oder auf der Dienststelle durchgeführt“, erläutert Albicker.
Bei diesen Tests handelt es sich um sogenannte Multitests. Die Teststreifen reagieren auf die Inhaltsstoffe von verschiedenen Drogen. Gerichtlich sind diese Tests zwar nicht verwertbar, sie bestätigen jedoch einen möglichen Anfangsverdacht. Fällt ein Urintest positiv aus folgt ein Bluttest, bei dem auch der Carbonsäuregehalt gemessen wird. "Der Carbonsäurewert zeigt, ob jemand regeläßig konsumiert", erklärt Polizeiobermeister Daniel Beck.

Generell wird bei nachgewiesenem Drogenkonsum auch das Auto des Fahrers und möglicherweise die Wohnung durchsucht. Außerdem kann eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz folgen.
Ganz unproblematisch sind die Urintests dennoch nicht. Denn eine Droge muss erst in der Anlage 24a des Straßenverkehrsgesetzes aufgelistet sein, um im Straßenverkehr als illegal zu gelten. Das heißt, kommt eine neue Drogenart auf den Markt, muss diese vom Gesetzgeber verboten werden. Erst dann ist das Konsumieren strafbar. „Ist eine synthetische Droge nicht schnell genug in der Anlage aufgenommen, bleibt die Einnahme möglicherweise straflos“, erklärt Albicker. Allerdings würden diese Fälle im Kreis kaum vorkommen.
Was ist im Fall von Medikamenten zu beachten?
Weitaus komplexer gestaltet sich der Fall, wenn ein Fahrer aufgrund von verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht fahrtüchtig ist. Seit knapp zwei Jahren gibt beispielsweise auch Cannabis auf Rezept. Autofahren ist für solche Patienten jedoch nicht automatisch verboten.
Fällt ein Fahrer aufgrund seiner Medikation auf, wird er sehr genau überprüft. „In so einem Fall wird sehr individuell entschieden. Ein ärztlich verordnetes Medikament ist erst einmal zulässig“, erläutert Schmidt. Dennoch muss in solch einem Fall der Drogenmissbrauch sicher ausgeschlossen werden. „Ein Rezept ist kein Freifahrtschein“, unterstreicht Schmidt.