Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist festgelegt, ab welcher Dosierung ein Fahrer ordnungswidrig handelt oder sich gar strafbar macht. „Für jede Drogenart gibt es einen anderen Grenzwert. Diese ergeben sich aus der Rechtssprechung“, erklärt Polizeisprecher Albicker. Diese Grenzwerte sind Empfehlungen der Grenzwertkommission der Bundesregierung. Folglich können diese Werte auch geändert werden.
Alkohol: Der Grenzwert bei Alkohol liegt bei 0,5 Promille. Bei einem Wert bis zu 1,1 Promille begeht ein Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Ist der Wert höher, liegt eine Straftat vor. Ein anderer Grenzwert gilt, sobald ein Fahrer unter Alkoholeinfluss in einen Unfall verwickelt ist. Hier macht man sich ab 0,3 Promille strafbar.
Cannabis: Der Grenzwert für den berauschenden Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC), der in Cannabis enthalten ist, liegt bei einem Nanogramm pro Milliliter im Blut.

Strafen: Wird ein Fahrer unter dem erhöhten Einfluss einer verbotenen Substanz im Straßenverkehr bei einer Kontrolle erwischt, drohen hohe Bußgelder, Fahrverbot und Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
Der Nachweis von Alkohol im Blut richtet sich nach der Konzentration. Bei 0,5 bis 1,09 Promille werden 500 Euro fällig, es gibt einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Das gleiche Strafmaß gilt bei nachgewiesenem Drogenkonsum. Übersteigt der Blutalkoholwert 1,1 Promille ist das Strafmaß deutlich höher.