Erst wirkte er daran mit, die Täter eines Millionen-Postraubs in Basel hinter Gitter zu bringen, doch zehn Jahre später landete der Kripo-Kommissar selbst im Knast. Für den damals in der Polizeidirektion Tiengen ermittelnden Oberkommissar war die Versuchung zu groß gewesen, einen Teil des Postraubs für sich abzuzweigen.

Überfälle auf Mitarbeiter der Bundespost

Anfang März 1995 hatten mehrere der überwiegend im Raum Bad Säckingen wohnenden Posträuber im Badischen Bahnhof Basel Mitarbeiter der Bundespost überfallen und Bargeld im Gegenwert von 3,7 Millionen Euro erbeutet.

Die Ermittlungen gegen die aus Bad Säckingen stammenden Täter wurden von der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen geführt, der damals 43-jährige Oberkommissar war maßgeblich mit von der Partie. Die Tätersuche war erfolgreich, die Posträuber konnten verhaftet werden.

Von da an bastelte der Kripo-Mann an einer eigenen Geschichte, zusammen mit einem ihm bekannten Gastwirt.

Kommissar und Wirt finden die Beute

Auch diesen juckte die noch nicht völlig aufgetauchte Beute. Gemeinsam überredeten sie einen bereits inhaftierten Posträuber, das Versteck seines umgerechnet 200.000 Euro großen Beuteanteils zu verraten.

Ein Bekannter des Kommissars holte das Geld aus einem Versteck in Italien und tauschte von US-Dollar in Deutsche Mark um, die in die Schweiz transferiert wurden. Zu guter Letzt verriet ein anderer Posträuber dem Gastwirt, dass seine Beute sich noch in seiner – von der Polizei bereits durchsuchten – Wohnung befand.

Worauf der Kommissar den ihm dienstlich zugänglichen Wohnungsschlüssel dazu benutzen konnte, die umgerechnet 275.000 Euro einzustecken, brüderlich mit dem Gastwirt zu teilen und in verschiedenen Städten zu „waschen“.

Dann fliegt der Schwindel auf

Doch nur wenige Jahre später flogen auch diese beiden „stillen Teilhaber“ der Posträuber auf. 2004 verurteilte das Landgericht den Kripo-Beamten zu dreieinhalb Jahren Haft, den Gastwirt zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe.

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Im Mai 2005 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den in Revision gegangenen Kripo-Beamten. Er musste trotz seiner Gegenwehr gegen das gefallene Urteil dann doch die Haftstrafe antreten.