Nachdem durch die Veterinäramter in den Landkreisen Waldshut und Lörrach in mehreren Geflügel-Beständen Fälle der Geflügelpest (aviäre Influenza) festgestellt wurden, haben beide Landratsämter auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der um die betroffenen Geflügelhaltungen herum Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet werden. In diesen definierten Bereichen gelten ab morgen Einschränkungen in Bezug auf den Transport von Tieren und die Ausgabe von Eiern, Fleisch und sonstigen Erzeugnissen aus Geflügel und Federwild.

Was gilt im Sperrgebiet?

Geflügelhalter müssen bestimmte Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere treffen: Dazu zählt beispielsweise, im Sperrgebiet eine Aufstallungspflicht. Alles Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder in einer Voliere zu halten, die aus gesicherten Seitenbegrenzungen und einer dichten Abdeckung nach oben bestehen muss. Ein Auslauf im Freigelände außerhalb des Stalles oder der Voliere ist verboten. Dies gilt für alles Geflügel, von gewerblichen landwirtschaftlichen Eier- oder Mastbetrieben, Freilandhaltungen und Bio-Betrieben bis zu Geflügel aus Hobbyhaltungen. An den Ein- und Ausgängen von Stallgebäuden sind geeignete Hygieneschleusen mit Desinfektionsmatten anzubringen. Vor jedem Kontakt mit den Tieren sind die Straßen- gegen Stallschuhe auszuwechseln, Stallüberkleider anzuziehen und die Hände zu waschen.

Was gilt im Beobachtungsgebiet?

Im Beobachtungsgebiet gilt keine Aufstallungspflicht, aber es sind auch hier die in der Allgemeinverfügung genannten Maßnahmen zu ergreifen, um eine mögliche Seuchenausbreitung zu verhindern.
Die Allgemeinverfügungen mitsamt ihren Maßnahmen sowie Karten mit einer genauen Abgrenzung der Restriktionsgebiete sind im Internet abrufbar unter https://www.landkreis-waldshut.de/aktuelles/bekanntmachungen und unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.

Wo sind Sperr- und Beobachtungsgebiete?

Geflügelpest: Übersicht über Sperrzonen (rot umrandet) und Beobachtungszonen (blau umrandet) im Landkreis Waldshut. (Verbesserte ...
Geflügelpest: Übersicht über Sperrzonen (rot umrandet) und Beobachtungszonen (blau umrandet) im Landkreis Waldshut. (Verbesserte Ansicht, Stand 6. April 2021) | Bild: Landratsamt Waldshut
Geflügelpest: Sperrgebiete (rot) und Beobachtunggebiet (blau) im Landkreis Lörrach (Stand der Information:2. April 2021).
Geflügelpest: Sperrgebiete (rot) und Beobachtunggebiet (blau) im Landkreis Lörrach (Stand der Information:2. April 2021). | Bild: Jürgen Werner, Landratsamt Lörrach
Geflügelpest: Sperrgebiete (rot) und Beobachtunggebiet (blau) im Landkreis Lörrach (Stand der Information:2. April 2021).
Geflügelpest: Sperrgebiete (rot) und Beobachtunggebiet (blau) im Landkreis Lörrach (Stand der Information:2. April 2021). | Bild: Jürgen Werner, Landratsamt Lörrach
Geflügelpest: Sperrgebiete (rot) und Beobachtunggebiet (blau) im Landkreis Lörrach (Stand der Information:2. April 2021).
Geflügelpest: Sperrgebiete (rot) und Beobachtunggebiet (blau) im Landkreis Lörrach (Stand der Information:2. April 2021). | Bild: Jürgen Werner, Landratsamt Lörrach
Geflügelpest: Sperrgebiete (rot) und Beobachtunggebiet (blau) im Landkreis Lörrach (Stand der Information:2. April 2021).
Geflügelpest: Sperrgebiete (rot) und Beobachtunggebiet (blau) im Landkreis Lörrach (Stand der Information:2. April 2021). | Bild: Jürgen Werner, Landratsamt Lörrach

Was müssen Geflügelhalter nun tun?

Alle Geflügelhalter sowohl in den Sperr- als auch in den Beobachtungsgebieten sind verpflichtet, den Veterinärämtern umgehend die Anzahl, Art und Standort ihres Geflügels mitzuteilen, falls noch nicht geschehen. Ebenfalls gilt sowohl für die Sperrbezirke wie auch die Beobachtungsgebiete, dass gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte weder in einen noch aus einem Bestand mit gehaltenen Vögeln, Futtermittel nicht aus einem solchen Bestand verbracht werden dürfen.

Woher kommt die Geflügelpest in der Region?

Die Geflügelpest wurde laut Angaben der Veterinärämter Waldshut und Lörrach durch einen Geflügelhändler aus dem Landkreis Paderborn durch Touren zwischen dem 16. und 19. März 2021 in Baden-Württemberg verbreitet. Zwischenzeitlich haben sich mehrere Geflügelhalter gemeldet oder sind über eine Bestellliste des Händlers bekannt, die zum Teil mit dem Influenza A – Virus H5N8 (Vogelgrippe) infizierten Tiere dieses Händlers erworben hatten. Die Veterinärämter beider Landkreise gehen aber davon aus, dass es noch weitere Käufer gibt, und bitten alle Geflügelhalter sich umgehend mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen, wenn der Verdacht besteht, ebenfalls bei diesem Händler in den letzten Wochen Geflügel erworben zu haben.

Was passiert in den Seuchenbetrieben?

Alle Seuchenbetriebe und die Betriebe, in denen ein Verdacht des Ausbruchs besteht, müssen geräumt werden. Das heißt laut Angaben des Veterinäramts Waldshut, dass das vorhandene Geflügel wird entsprechend den tierschutzrechtlichen Vorgaben getötet und unschädlich beseitigt wird. Gleichzeitig werde alles unternommen, um durch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen die Verschleppung des Virus aus dem Seuchenbestand zu verhindern. Im Kreis Lörrach wurden insgesamt bisher 120 Vögel getötet.

Wie gefährlich ist die Geflügelpest für den Menschen?

„Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht“, informiert das Landratsamt Lörrach. Dennoch sollten keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden. Der Verzehr von erhitztem Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten ist unbedenklich, da das Virus bei der Zubereitung bereits bei 70 Grad Celsius sicher abgetötet wird. Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung von Geflügelfleisch immer die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden.

Was hat es mit der Krankheit auf sich?

Dazu schreibt das Landratsamt Waldshut: „Die Klassische Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten (z.B. Enten, Gänsen, Puten, Wachteln, Tauben, auch bei Wildvögeln). Die hochpathogenen Formen der
Tierseuche sind für Hausgeflügel hochansteckend und mit schweren allgemeinen Krankheitsverläufen und hohen Sterblichkeitsraten bei Geflügel verbunden. [...] Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Eine Übertragung über die Stallabluft oder Schadnager ist jedoch ebenfalls möglich. Geringe Mengen an Viruspartikeln genügen, um einen Geflügelbestand zu infizieren und die Krankheit auszulösen.“

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