Rheinfelden Die Verschiebung habe zu vielen Absagen, weniger Tischmieteinnahmen und einem Drittel weniger Einnahmen beim Kuchen- und Getränkeverkauf geführt, heißt es in einem Statement des Vereins. Das sei umso bitterer, da diese Einnahmen der Kita zugutekommen und auch schon Werbematerial gedruckt worden sei.

Dabei habe der Verein seit 2023 zweimal im Jahr solche Börsen an Sonntagen auf die Beine gestellt. Man habe sich für Sonntage entschieden, weil dies der umsatzstärkste Tag sei. Zudem wundert man sich im Verein, warum die Börse des Fördervereins der Kita Bienenkorb verschoben werden musste, andere hingegen nicht. Der Verein führt dabei eine Börse am selben Tag in Nollingen und eine Woche später in Warmbach durch. Und sechs Monate zuvor habe es mindestens fünf weitere Kinderkleiderbörsen an Sonntagen gegeben.

Bitter sei dies insbesondere für Mütter, die oft nur an Sonntagen Zeit für ehrenamtliche Tätigkeiten und soziale Vernetzung hätten, heißt es im Statement weiter. Darüber hinaus führten solche Börsen dazu, dass arme Familien ihren Geldbeutel schonen könnten, sowie Kleidung länger getragen und Spielzeug nicht weggeschmissen würde. Stichwort Kreislaufwirtschaft. Rheinfeldens Ordnungsamtsleiter Dominik Rago nimmt dazu auf Anfrage Stellung. Man wolle solche Aktionen unterstützen, nicht unterbinden. Aber es gelte nun einmal prinzipiell die Sonntagsruhe. Damit schließe der Gesetzgeber rein kommerzielle Veranstaltungen an Sonntagen aus. Zu solchen zählten Kinderkleiderbörsen, auch wenn der Veranstalter als Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolge. Denn dabei stehe der kommerzielle Gewinn der einzelnen Händler im Vordergrund, wie ja auch dem Statement zu entnehmen sei. Das sehe aber der Gesetzgeber nicht vor. Er und seine Mitarbeiter wollen aber noch einmal das Gespräch mit dem Förderverein der Kita Bienenkorb suchen, kündigt Rago an. Aber warum kam diese Entscheidung erst jetzt? Zuvor seien die anderen Kinderkleiderbörsen nicht beim Ordnungsamt angemeldet gewesen, obwohl sie das eigentlich sein sollten, sagt Rago. Zudem sei unklar, ob es dort um Gewinnerzielungsabsicht gegangen sei.

Das Ordnungsamt Rheinfelden stehe mit dieser Auffassung nicht alleine da, sagt Rago. Eine erste Anfrage beim Landratsamt Lörrach habe zwar bestätigt, dass das Ordnungsamt richtig lag, als es die Börse an einem Sonntag untersagte. Doch damit sei er nicht zufrieden, betont Rago. Deswegen habe er eine genaue und schriftliche Ausführung dazu aus Lörrach verlangt. Fazit: keine solchen Kinderkleiderbörsen an Sonntagen. Darüber hinaus habe er sich ans Regierungspräsidium Freiburg gewandt. Ein Telefonat habe ergeben, dass das RP auf einer Linie mit dem Landrats- und Ordnungsamt sei.