Kleines Wiesental – Die schier endlose Partie nach einem Felssturz in Wieslet sowie Ärger mit der Baurechtsbehörde geht für die betroffene Familie Scherer in die nächste Runde. Ein neuer geologischer Gutachter soll prüfen, ob eine Betonwand vor dem bröckelnden Berghang eine geeignete und bezahlbare Lösung ist.

Das Bauordnungsamt hat die anfänglichen juristischen Daumenschrauben inzwischen gelockert und die Tragweite der existenzbedrohenden Situation für die Familie direkt am Berghang erkannt. Kurz zur Erinnerung: Wenige Tage vor dem Weihnachtsfest im vergangenen Jahr hatten die Eigentümer an der Schopfheimer Straße geharnischte Post vom Landratsamt Lörrach erhalten. Darin wurden unerfüllbare Fristen zur Sicherung der bröckelnden Felswand auf privatem Grundstück hinter dem Haus genannt und mit horrenden Strafzahlungen gedroht. Ein erstes geologisches Gutachten setzte auf eine Felssicherung mittels Stahlnetzen und bis zu drei Meter langen Bohrhaken im Fels. Inklusive zweier geologischer Gutachten wäre diese Baumaßnahme auf einen Gesamtbetrag von beinahe 100.000 Euro hinausgelaufen. Eine Geldsumme, über die die Familie mit ihrem kleinen Kind nicht verfügt. Sie bedient noch das Darlehen zur Finanzierung der eigenen Immobilie.

Eigentümer Matthias Scherer sann auf eine Alternativlösung und steht diesbezüglich mit seinem Nachbarn, einer Baufirma, im engen Austausch. Deshalb hat Scherer jetzt den Vorschlag, eine mehrstufige Betonmauer vor die Felswand zu setzen. „Vergangene Woche habe ich einen persönlichen Termin beim Landratsamt zusammen mit der zuständigen Sachbearbeiterin des ordnungsbehördlichen Verfahrens und der Kreisbaumeisterin wahrgenommen“, berichtet Scherer. Aus Lörrach kommen wohlwollende Töne zur Initiative von Matthias Scherer. „Das Ziel der Baurechtsbehörde ist es, eine wirksame und nachhaltige Sicherung des Hanggrundstücks zu erreichen, die weitere Felsabbrüche verhindert“, schreibt das Landratsamt auf Anfrage. Die Eigeninitiative Scherers entspreche dem üblichen Vorgehen in solchen Fällen. Um das zu gewährleisten, müsse die Wirksamkeit durch ein Gutachten bestätigt werden, so das Landratsamt. „Sollte das Gutachten zu einem positiven Ergebnis kommen und dies der unteren Baurechtsbehörde bestätigen, steht der Umsetzung dieser Hangsicherungsmaßnahme aus Sicht der Baurechtsbehörde nichts mehr im Wege.“