Maulburg – Das Unternehmen Endress und Hauser (E+H) verlagert seine Produktion auf die Flächen entlang der Wiesentalstraße. Im Zuge der größeren Baumaßnahmen sind bereits Büroarbeitsplätze weggefallen. Aus diesem Grund hat das Unternehmen einen Antrag auf Errichtung einer temporären Bürocontaineranlage gestellt, der Thema im Gemeinderat Maulburg war.
Für voraussichtlich drei Jahre soll diese Anlage auf einem unbebauten Grundstück an der Harzfeldstraße entstehen und bis zu 120¦Arbeitskräften Platz bieten. Das Problem: Es handelt sich dabei um eine ausgewiesene Pufferzone zu einem sich anschließenden Wohngebiet. Die Fläche gilt als eingeschränktes Gewerbegebiet ohne Baumöglichkeit. Im Grünordnungsplan ist für dieses Areal eigentlich eine vollflächige Bepflanzung festgesetzt worden. Doch der letzte Baum wurde offenbar jüngst gefällt, wie Zuhörer berichteten. In Abstimmung mit dem Fachbereich Baurecht des Landratsamts Lörrach wäre eine befristete Befreiung für drei Jahre dennoch denkbar.
Doch nichts ist bekanntlich so beständig wie ein Provisorium. Deshalb äußerten zwei Anwohner ihre Bedenken, dass es am Ende genauso kommen könnte wie mit der Bürocontaineranlage an der Hauptstraße aus den 1990er-Jahren, die ursprünglich auch nur für vier Jahre Bestand haben sollte, nun aber – weiter ausgebaut – immer noch steht. „Zu diesem dauerhaften Provisorium haben wir als Gemeinderat beigetragen“, gab Christian Leszkowski (SPD) zu. Er und seine Ratskollegen betonten ausdrücklich, dass sich dies an dieser Stelle so nicht wiederholen soll. Die meisten wollten jedoch nicht sklavisch auf die angegebenen drei Jahre pochen, sondern das Ende der Bauarbeiten als maßgebliches Kriterium für den Rückbau abwarten. Christof Schwald (FW) berichtete von seinen Erfahrungen aus der Arbeitsgruppe Gemeinderat mit der Firmenleitung von E+H. Die Gespräche seien immer sehr einvernehmlich. Das Unternehmen zeige große Bereitschaft zu Zusammenarbeit und Entgegenkommen. Klar wurde: Der Gemeinderat wird bei dieser Fläche auf einen Rückbau bestehen und später auch die vollflächige Bepflanzung für die Pufferzone einfordern.
Unter dieser Prämisse stimmte das Gremium bei einer Enthaltung dem Antrag des Unternehmens zu. Durch eine Befreiung vom Bebauungsplan könnten die Betriebsabläufe von Endress und Hauser wirtschaftlich aufrechterhalten werden, hieß es zur Begründung der Ausnahmeregelung.